Guten Tag zurück!
Generell ist das Tragen von sichtbarem Schmuck (Piercings, Ohrschmuck, Handschmuck) nicht gestattet.
Nagellack sowie künstliche Fingernägel sind grundsätzlich untersagt.
Dadurch sollen die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden.
Zum anderen sind diese Vorschriften auch für die Arbeitssicherheit bezüglich der eigenen Mitarbeiter relevant.
Viele Grüße
Sara Lehmkuhl