Hallo supergourmet,
ja, die Lebensmittelüberwachung kann alle Personalien aufnehmen.
Aspekte, ob die Mitarbeiter beispielsweise eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Hygieneschulung erhalten haben, können dadurch kontrolliert werden.
Ein Abgleich mit den Mitarbeitern vor Ort und den entsprechenden Nachweisdokumenten ist notwendig und sinnvoll.
Schöne Grüße
Sara Lehmkuhl