Hallo Klaus,
Eine Meldung durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber muss für die unter § 42 Abs. 1 IfSG genannten Krankheiten und Krankheitserreger erfolgen. Für diese Krankheiten liegen häufig folgende Symptome vor: Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, starke Kopf- und Gliederschmerzen, Gelbfärbung der Haut- und Augäpfel, hohes Fieber, Krämpfe, Wunden und offene Hautstellen.