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Mittwoch, 04 Oktober 2017

HACCP-Frage der Woche 40/2017

Gesundheit

HACCP-Frage der Woche 40/2017

Gesunde Menschen: Glutenfreie Kost schädlich?

Die Hoffnung, dass die Vermeidung von Getreideprodukten Menschen vor einer koronaren Herzkrankheit (KHK) schützt, könnte sich als Irrtum erweisen. Der Gastroenterologe Benjamin Lebwohl (Columbia University (New York)) hat die Nurses` Health Study und die Health Professionals Follow-up Study befragt. Die beiden prospektiven Beobachtungsstudien begleiten seit einem Vierteljahrhundert 65.000 Krankenschwestern und 45.000 Männer aus Gesundheitsberufen, die seit 1986 alle vier Jahre ausführliche Ernährungsfragebögen ausfüllen. In den 26 Jahren und 2.273.931 Personen-Jahren der Nachbeobachtung wurde bei 2.431 Frauen und bei 4.098 Männern eine koronare Herzkrankheit (KHK) diagnostiziert. Lebwohl unterteilte die Teilnehmer nach ihrem Glutenverzehr in fünf Gruppen und analysierte, ob die Teilnehmer mit dem höchsten Glutenverzehr häufiger erkrankten, was nicht der Fall war. Die Inzidenzrate war im unteren Quintil des Gluten-Verzehrs mit 352 pro 100.000 Personen-Jahre etwas höher als im obersten Quintil mit 277 KHK-Ereignissen. Die Differenz von 75 Erkrankungen war mit einem 95-%-Konfidenzintervall von 51 bis 98 Erkrankungen signifikant. Nach der Berücksichtigung von bekannten KHK-Risikofaktoren wurde jedoch eine nicht signifikante Hazard Ratio von 0,95 (0,88 bis 1,02) ermittelt. Für die Behauptung, dass eine glutenfreie Kost vor einem Herzinfarkt schützt, liefern die Daten der beiden Beobachtungsstudien keine Evidenz. Der Verzicht auf Vollkornprodukte, der mit einer glutenfreien Kost verbunden ist, könnte sogar schädlich sein.

HINTERGRUND:
Der Sachverhalt, dass Menschen, die häufig Vollkornprodukte verzehren, seltener eine koronare Herzkrankheit (KHK) entwickeln, wurde auch in einer Analyse von Benjamin Lebwohl (Columbia University (New York)) ermittelt ‒ Menschen, die aus Angst vor Gluten auf Vollkornprodukte verzichten, sollen ein um 15 % erhöhtes Risiko eines KHK Ereignisses aufweisen.

QUELLE:
► BMJ vom 02.05.2017 (357: j1892)

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