HACCP-Frage der Woche 25/2022

Oxyphenisatin: In welchen Produkten findet man es?
Die Arzneimitteluntersuchungsstelle am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe erhält regelmäßig Anfragen zur Untersuchung verdächtiger Zollproben. Bei diesen, vor allem Potenz- oder Schlankheitsmitteln, besteht häufig der Verdacht einer privaten Einfuhr illegaler und gesundheitsschädlicher Arzneimittel aus dem Internethandel.
Bei einer Probe (September 2021) wurde ein äußerst bedenklicher Fund gemacht. Es handelte sich dabei um ein Schlankheitsmittel, das laut Deklaration auf natürliche Weise beim Abnehmen hilft. Jedoch konnte mittels des GC-MS-Screeningverfahrens kombiniert mit einer Datenbankrecherche der Wirkstoff Oxyphenisatin nachgewiesen werden, welcher nicht auf der Verpackung deklariert wurde.
Das Vorliegen dieser heutzutage in Deutschland nicht mehr erlaubten Substanz konnte durch eine HPLC-Analyse bestätigt und mit einem bedenklichen Gehalt quantifiziert werden. Das Schlankheitsmittel war somit nicht verkehrsfähig. Zum einen fehlte die Zulassung, zum anderen handelte es sich um ein bedenkliches Arzneimittel.
Bei dem Stoff Oxyphenisatin (Diphenolisatindiacetat) handelt es sich um ein Laxans. Aufgrund der abführenden Eigenschaften der Substanz wurde diese früher u. a. als Wirkstoff in diversen Arzneimitteln eingesetzt. Studien konnten jedoch zeigen, dass Oxyphenisatin zu Leberschäden bis hin zu Leberzirrhose führen kann. Die Risiken überwiegen bei diesem Stoff somit eindeutig den Nutzen, wodurch eine Anwendung medizinisch nicht mehr vertretbar ist. Aus diesem Grund hat das Bundesgesundheitsamt 1987 die Zulassung von Arzneimitteln mit diesem Wirkstoff widerrufen.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 13.01.2022
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