HACCP-Frage der Woche 03/2020

Cannabidiol (CBD): Ein Trend mit Gesundheitsrisiko?
Hanfhaltige Lebensmittel liegen derzeit voll im Trend. Die ständig anwachsende Produktpalette reicht von hanfhaltigen Back- und Teigwaren, Süßwaren und Kräutertees bis hin zu Erfrischungsgetränken, Bieren, kosmetischen Mitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei stehen nicht mehr „klassische“ Hanflebensmittel im Vordergrund, sondern CBD-haltige Produkte, die vor allem in Form von Nahrungsergänzungsmitteln vermarktet werden. Bei diesen Produkten wird mit dem nicht psychoaktiven Cannabinoid (CBD) und dessen vermeintlich positiven Wirkungen auf die Gesundheit geworben.
Von Anfang 2018 bis Ende Juni 2019 haben die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden 49 Hanf- oder CBD-Proben zur Untersuchung ans CVUA Karlsruhe eingesandt. Alle in Baden-Württemberg als Nahrungsergänzungsmittel angezeigten CBD-Produkte sowie alle verfügbaren CBD-Produkte im Lager eines großen Internethändlers wurden beprobt.
Aufgrund einer Überschreitung des THC-LOAEL wurden elf Proben als gesundheitsschädlich und aufgrund einer Überschreitung der ARfD oder des BgVV-Richtwerts, weitere 17 Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Somit war mehr als jede zweite Probe als nicht sicher zu beurteilen. Laut des öffentlichen Novel-Food-Katalogs der Europäischen Union gelten Extrakte aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) sowie daraus gewonnene cannabinoidhaltige Produkte als neuartige Lebensmittel. Von den 49 untersuchten Proben wurden 29 Proben als nicht zugelassenes Novel Food eingestuft und sind somit generell als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Zudem wurde bei 32 Proben die Kennzeichnung beanstandet.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einem Bericht CVUA Karlsruhe vom 09.08.2019: Cannabidiol (CBD) – ein Hype mit Gesundheitsrisiko
Dr. Greta Riel
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