Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Gesundheit

Ökotest hat 20 Senf-Marken untersucht. Insgesamt wurden neun Senfe mit "sehr gut" bewertet. 

Alle Bio-Senf-Marken im Test sind frei von Glyphosat. Ein Großteil der konventionellen Produkte enthält Rückstände dieses Herbizids. Von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) wird Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft. Die im Test festgestellten Gehalte liegen im Spurenbereich- nach Einschätzung von Ökotest sollte Glyphosat in Lebensmitteln allerdings nicht feststellbar sein. Zwei Produzenten erklären auf Nachfrage, dass das Glyphosat nur deshalb in ihrem Senf feststellbar sei, weil es mittlerweile in der Umwelt schon ubiquitär verbreitet sei. Die festgestellten Werte erkläre das laut Ökotest nicht. Die beiden Hersteller erklärten außerdem, die Senfpflanze würde durch das Totalherbizid Glyphosat absterben, weshalb der Einsatz nicht üblich sei. Doch genau das ist eine mögliche Anwendung von Glyphosat: Landwirte können damit die Pflanzen vor der Ernte totspritzen, um die Reifung und den Erntezeitpunkt zu steuern.

QUELLE:
► Meldung Oekotest.de vom 27.05.2021

Dr. Greta Riel

Senf im Test

Mit der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen die Gehalte von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten deutlich reduziert werden. Nun liegen Ergebnisse des Produktmonitorings vor, mit dem das Ministerium das Max Rubner-Institut (MRI) beauftragt hat. Diese wurden von der Bundesernährungsministerin Julia Klöckner vorgestellt. Im Fokus standen Energie- und Nährstoffgehalte von verpacktem Brot und Kleingebäck, verpackten Wurstwaren und weiteren Fleischerzeugnissen, Riegeln, Quetschprodukten (also pürierten Lebensmitteln, die direkt aus einem Kunststoffbeutel gesaugt werden können) und Kinderfertigmahlzeiten. Dazu wurden insgesamt knapp 5.000 Produkte erfasst.

QUELLE:
► Pressemittelung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 21.04.2021

Dr. Greta Riel

Fertiglebensmittel werden gesünder

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine bisherigen Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) geprüft und auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Sie sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

Die BfR-Empfehlungen zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der Produkte signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt wird.

QUELLE:
► Meldung Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 16.03.2021

Dr. Greta Riel

BfR-Höchstmengenvorschläge aktualisiert

Öl, das aus Kaktussamen gewonnen wird, gehört zu den teuersten Pflanzenölen – mit Preisen bis zu 500 Euro pro Liter. Kaktussamenöl ist mit fast 80 Prozent ungesättigten Fettsäuren wie Linol- und Ölsäure und seinen sekundären Pflanzenstoffen ernährungsphysiologisch besonders interessant.  Neben den in Triglyceriden gebundenen Fettsäuren enthält Kaktussamenöl Nebenbestandteile wie Tocopherole, Phytosterine oder auch phenolische Verbindungen. Substanzen, die in sehr kleinen Mengen vorliegen, aber von großer Bedeutung sind. Die phenolischen Verbindungen sind antioxidativ aktiv und haben positive ernährungsphysiologische Eigenschaften. Zudem kann die Zusammensetzung der phenolischen Verbindungen genutzt werden, um die Echtheit von Pflanzenölen nachzuweisen. 

QUELLE:
► Pressemitteilung Max Rubner-Institut vom 29.01.2021

Dr. Greta Riel

Öl aus Kaktussamen – eine wertvolle Rarität

Im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) wurde der Bericht „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“ vom Mediziner und Experten für Ernährungspolitik Dr. Peter von Philipsborn von der LMU München erstellt. Danach besteht international der Konsens, dass Kinder vor den schädlichen Einflüssen kommerzieller Lebensmittelwerbung zu schützen sind. Dies gilt auch für die Ansprache von Kindern durch die Produkt- und Verpackungsgestaltung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat detaillierte Empfehlungen für die Ausgestaltung und Umsetzung effektiver Regeln zu Kinder-Lebensmittelmarketing vorgelegt. Eine EU-weite Unternehmensinitiative (EU-Pledge) hat der Wirtschaft selbst zwar Regeln auferlegt- nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes reichen diese jedoch nicht aus.

QUELLE:
►  Meldung auf lebensmittelklarheit.de vom 17.02.2021

Dr. Greta Riel

Strenge Regeln für Kinderlebensmittel gefordert

1.001 Proben gebrauchter Frittierfette und -öle wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in den Jahren 2014 bis 2019 untersucht.

Zur Objektivierung des Befundes der sensorischen Untersuchung werden im Labor die Gehalte an polymeren Triglyceriden und polaren Anteilen sowie die Säurezahl bestimmt. Weist ein Fett einen verkohlten, beißenden und kratzenden Geruch oder Geschmack auf, sind oft auch die Gehalte an polymeren Triglyceriden (maximal zwölf Prozent), polaren Anteilen (maximal 24 Prozent) und die Säurezahl (maximal zwei Prozent) erhöht. Das Fett wird dann als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. Werden die Werte von den Proben nur knapp eingehalten, ist zumeist auch der sensorische Befund auffällig. Die Grenze der Belastbarkeit des Fettes ist erreicht. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse: 

QUELLE:
► Meldung Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Dr. Greta Riel

Intensive Kontrolle von Frittier- und Siedefetten

Der Ausschuss für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat in einer Abstimmung am 28. September 2020 einen Vorschlag der EU-Kommission zu Grenzwerten bei Acrylamid in Baby- und Kleinkind-Nahrung abgelehnt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte seien zu hoch. Die Ergebnisse der für die EU-Kommission bindenden Abstimmung wurden am Donnerstag bekanntgegeben. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwert werde von den meisten Produkten auf dem Markt bereits leicht erreicht, hieß es in der Entschließung des Parlaments. Das EU-Parlament pocht damit auf einen nachgebesserten, Vorschlag mit niedrigeren Werten.

QUELLE:
► Meldung aerzteblatt.de vom 09.10.2020 sowie Meldung SPD-Abgeordneten-Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vom 28.09.2020

Dr. Greta Riel

Schutz für Babys vor Acrylamid - EU-Parlament stoppt Grenzwerte
Behr's Verlag