Samstag, 23. September 2023

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Artikel in Kategorie Gesundheit

Vor dem Hintergrund der massiven Ebola-Ausbrüche in Westafrika, insbesondere in Guinea, Liberia und Sierra Leone, besteht die Besorgnis, dass durch die Internationalisierung des Reiseverkehrs und des Verkehrs mit Lebensmitteln auch Übertragungs- und damit Infektionsrisiken in Europa entstehen. Im Vordergrund steht die Mensch-zu-Mensch-Übertragung der Ebola-Viren durch direkten Körperkontakt bzw. Kontakt mit den Körperflüssigkeiten wie Blut, Schweiß, Speichel, Urin, Stuhl und Erbrochenem erkrankter oder verstorbener Personen.

Ebola: Übertragungsrisiko durch Buschfleisch in Europa gering

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben Hinweise darauf, dass Süßstoffe wie Aspartam, Saccharin oder Sucralose eine Glucose-Intoleranz auslösen können und damit zur Entstehung von Diabetes 2 („Altersdiabetes“) beitragen könnten. Versuche israelischer Forscher mit Mäusen und Menschen haben Veränderungen der Darmflora zugunsten solcher Bakterienarten gezeigt, die diese Stoffwechselstörung fördern. Bereits bei niedriger Dosierung und nach kurzzeitiger Einnahme sollen diese unerwünschten Effekte auftreten.

Künstliche Süßstoffe: Erhöhtes Diabetesrisiko?

Im Oktober 2014 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Öffentlichkeit darüber, dass Rindfleischprodukte aus dem Verkauf genommen wurden, nachdem der Verdacht auf eine Kontamination mit dem Erreger des Milzbrands (Bacillus anthracis) aufgekommen ist. Entsprechende Warnungen wurden veröffentlicht und möglicherweise kontaminierte Rindfleischprodukte aus dem Handel genommen.

Milzbranderreger im Fleisch: Herkunft und Risikobeurteilung

Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln („Roundup“). Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Einschätzung möglicher gesundheitlicher Risiken Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Januar 2014 ein wissenschaftliches Symposium veranstaltet und die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat neu bewertet:

Glyphosat: Nicht giftiger als bisher angenommen!

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben.

Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware

In der Europäischen Union ist einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss. Dazu gehören:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Nettofüllmenge
  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • die Nährwertkennzeichnung (ab 2016)
Seit einem Monat Pflicht: ANGABEN AUF LEBENSMITTELVERPACKUNGEN zu Allergenen Was müssen Sie beachten?

Träger einer Variante im Immun-Gen HLA-DRB1 besitzen eine natürliche Resistenz gegen Typhus und Paratyphus. Forscher um Sarah Dunstan (Nossal Institute of Global Health (Melbourne)) haben in einer genomweiten Assoziationsstudie (GWAS) eine genetische Variante im HLA-DRB1-Gen entdeckt, deren Träger einen fast fünffach größeren Schutz vor der Krankheit hatten als Träger anderer Genvarianten.

Immun-Gen macht resistent gegen Typhus
Behr's Verlag