Im Dezember 2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Nach wie vor offen ist deren nationale Umsetzung. Betroffen davon ist insbesondere die Allergenkennzeichnung loser Ware. Seit Juli 2014 liegt ein entsprechender Entwurf einer „Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV, Stand 08.07.2014)“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor (siehe Food & Recht, September/2014, S.3).
