Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Gesundheit

Im Dezember 2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Nach wie vor offen ist deren nationale Umsetzung. Betroffen davon ist insbesondere die Allergenkennzeichnung loser Ware. Seit Juli 2014 liegt ein entsprechender Entwurf einer „Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV, Stand 08.07.2014)“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor (siehe Food & Recht, September/2014, S.3).

Allergenkennzeichnung loser Ware weiter unklar

Farbstoffzulassungen für „gereiften Käse“
Auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1093/2014 vom 16.10.2014 wurden die Verwendungszwecke für die unten aufgeführten Farbstoffe erweitert und Anhang II, Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, in der Lebensmittelkategorie 1.7.2 „Gereifter Käse“ wie folgt geändert:

  • E 120 Echtes Karmin, künftig auch für roten Pestokäse zu verwenden,
  • E 141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline, sind auch für grünen und roten Pestokäse, Wasabikäse und grün marmorierten Kräuterkäse verwendbar,
  • E 160b Annatto (Bixin, Norbixin), für roten und grünen Pestokäse und
  • E 160c Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) für roten Pestokäse, zulässig.

Die Verordnung trat zum 06.11.2014 in Kraft.

Änderungen beim EU-Zusatzstoffrecht

Aromadicht und abbaubar: Eine neuartige Beschichtung macht Folien aus Bio-Plastik auch für Lebensmittel zu einem funktionellen und umweltfreundlichen Material. Bisherige abbaubare Kunststoffe schützen die Ware nicht ausreichend vor Gerüchen, Sauerstoff und Wasserdampf. Die neu entwickelten Biopolymere lösen dieses Problem, und sind dennoch kompostierbar: Außer Sand bleibt nichts übrig.

Bio-Plastik auch für Lebensmittel

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 22.10.2014 wurden zwei technische Aktualisierungen vorgenommen. Zum einen wurde Magnesiumchlorid für die Herstellung von Tafelwasser zugelassen. Zum Anderen sind die Vorschriften der Mineral-und Tafelwasser-Verordnung mit den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.115/2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern in Einklang gebracht worden.

„Ursprüngliche Reinheit von Mineralwasser“

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel, den die Kommission vorgelegt hat, sollen die bestehenden Bestimmungen der Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 aktualisiert werden. Mit der Neufassung soll das Zulassungsverfahren gestrafft sowie seine Effizienz und Transparenz erhöht werden. Es soll so von bisher rund drei Jahren auf 18 Monate verkürzt werden.

Reform der Novel Food Verordnung

Getreidehaltige Lebensmittel (z. B. Brot, Nudeln, Bier) bereiten vielen Menschen Bauchschmerzen – sie reagieren auf das enthaltene Klebereiweiß Gluten. Bislang gibt es kein Medikament, das die Verträglichkeit erhöht, und den Betroffenen bleibt nur strikte Abstinenz. Dänische Forscher um Prof. Thomas Jørgensen haben den molekularen Mechanismus aufgedeckt, der hinter dem Bauchgrimmen steckt.

Gluten-Intoleranz: Mechanismus aufgedeckt

Clostridien-Arten sind auch am Vergärungsprozess unterschiedlichster Substrate in Biogasanlagen beteiligt. Ob neben vielen harmlosen Arten auch die gefährlichen Botulinum produzierenden Stämme vorhanden sind und somit Biogasanlagen zu deren Verbreitung beitragen, war Anlass für eine Untersuchung des Thünen-Instituts in Braunschweig. Die Wissenschaftler um Prof. Dr. Christoph Tebbe setzten für ihre Untersuchungen neuartige molekulare Methoden ein.

Kein Hinweis auf „Botox“ aus Biogasanlagen

Die EFSA hat ihre wissenschaftliche Beratung zu Lebensmittelallergenen aktualisiert. Dem EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) zufolge ist die Prävalenz von Lebensmittelallergien schwer zu erfassen, da für einige geografische Gebiete kaum Studien vorliegen und zur Erhebung der Prävalenzdaten unterschiedliche Methoden angewendet werden. Werden Lebensmittel-Provokationstests als Diagnosekriterium zugrunde gelegt, liegt die geschätzte Prävalenz von Lebensmittelallergien in Europa ─ für Erwachsene und Kinder ─ bei rund 1 %.

Allergene in Lebensmitteln: Empfehlungen aktualisiert

Ab 13. Dezember 2014 traten neue Lebensmittel-Informationspflichten in Kraft. Das müssen Online-Anbieter für Lebensmittel nun beachten.

Wie jedes Jahr feiert man an Silvester nicht nur den Beginn eines neuen Jahres, sondern auch das Inkrafttreten neu beschlossener Gesetze. Eines, das die Anbieter für Online Lebensmittel betrifft, trat bereits Mitte Dezember 2014 in Kraft.

Online Lebensmittel: Was sich geändert hat

Am 13.12.2014 ist die geänderte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Auf vorverpackten Produkten sind die Angabe des Kaloriengehaltes sowie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle ─ in der Regel auf der Verpackungsrückseite. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden.

13. Dezember 2014: Neue Pflichtangaben für Lebensmittel

Durch die Änderung der AVV Lebensmittelhygiene im Rahmen der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts vom 20.10.2014“ (BAnz AT 07.11.2014 B2) wurde u. a. das Abstimmungsverfahren der Bundesländer bei der Prüfung von Gute Hygienepraxis- (GHP-) Leitlinien konkretisiert und ferner das Verfahren der Prüfung von DIN-Normen, die als GHP-Leitlinien gelten sollen, beschrieben.

Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen
Behr's Verlag