Sonntag, 24. September 2023

Passwort vergessen?
  • UV-C-LED-Licht zur Verringerung bakterieller Kontamination von Eiern nutzbar?

    Die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass in Deutschland regelmäßig
    mit dem Vorkommen von Campylobacter und seltener auch von Salmonellen auf den Schalen von Konsumeiern gerechnet werden muss. Neben der Bekämpfung des Vorkommens von Krankheitserregern in Legehennenbetrieben, können technische Verfahren helfen, die Zahl auf Eiern vorhandener Krankheitserreger zu reduzieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Forschungsprojekt „UVegg“ untersucht, ob die Behandlung von Konsumeiern mit UV-C-LED-Strahlung als zusätzliche Maßnahme geeignet ist, das Risiko für Lebensmittelinfektionen durch Salmonellen und Campylobacter zu verringern. Im Allgemeinen konnte in dem Projekt mittels UV-C-LED-Behandlung die Anzahl der künstlich aufgebrachten Bakterien auf Eioberflächen reduziert werden, allerdings abhängig von dem Verschmutzungsgrad und der bakteriellen Kontaminationsstufe. Im Projekt wurde gezeigt, dass UV-C-LED-Strahlung die Anzahl der Bakterien auf optisch sauberen bzw. geringfügig verschmutzten Eioberflächen reduziert. Höhere Verschmutzungsgrade und größere Mengen an Bakterien mindern den Effekt der UV-C-LED-Bestrahlung mitunter erheblich.

     

Neues zu Themen rund um HACCP

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittel (LAVES) wurden im Jahr 2022 18 Proben schwarzer Johannisbeernektar aus konventioneller Produktion auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei 10 Proben handelte sich um Hersteller aus Deutschland, bei 3 Proben um Hersteller aus Österreich. Von den übrigen 5 Proben blieben die Produzenten unbekannt.

In sechs Johannisbeernektarproben deutscher Hersteller wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. In allen übrigen Proben war jeweils ein Wirkstoff nachweisbar. Für Fruchtsaftnektare bestehen keine spezifischen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Die festgestellten Rückstandsgehalte wurden deshalb auf die Höchstgehalte von Johannisbeeren unter Berücksichtigung der Verdünnung des Fruchtsaftes im Nektar bezogen.

 

QUELLE:
► Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Dr. Greta Riel

Johannisbeernektar untersucht
Behr's Verlag