Dienstag, 26. September 2023

Passwort vergessen?
  • UV-C-LED-Licht zur Verringerung bakterieller Kontamination von Eiern nutzbar?

    Die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass in Deutschland regelmäßig
    mit dem Vorkommen von Campylobacter und seltener auch von Salmonellen auf den Schalen von Konsumeiern gerechnet werden muss. Neben der Bekämpfung des Vorkommens von Krankheitserregern in Legehennenbetrieben, können technische Verfahren helfen, die Zahl auf Eiern vorhandener Krankheitserreger zu reduzieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Forschungsprojekt „UVegg“ untersucht, ob die Behandlung von Konsumeiern mit UV-C-LED-Strahlung als zusätzliche Maßnahme geeignet ist, das Risiko für Lebensmittelinfektionen durch Salmonellen und Campylobacter zu verringern. Im Allgemeinen konnte in dem Projekt mittels UV-C-LED-Behandlung die Anzahl der künstlich aufgebrachten Bakterien auf Eioberflächen reduziert werden, allerdings abhängig von dem Verschmutzungsgrad und der bakteriellen Kontaminationsstufe. Im Projekt wurde gezeigt, dass UV-C-LED-Strahlung die Anzahl der Bakterien auf optisch sauberen bzw. geringfügig verschmutzten Eioberflächen reduziert. Höhere Verschmutzungsgrade und größere Mengen an Bakterien mindern den Effekt der UV-C-LED-Bestrahlung mitunter erheblich.

     

Neues zu Themen rund um HACCP

Farbstoffzulassungen für „gereiften Käse“
Auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1093/2014 vom 16.10.2014 wurden die Verwendungszwecke für die unten aufgeführten Farbstoffe erweitert und Anhang II, Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, in der Lebensmittelkategorie 1.7.2 „Gereifter Käse“ wie folgt geändert:

  • E 120 Echtes Karmin, künftig auch für roten Pestokäse zu verwenden,
  • E 141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline, sind auch für grünen und roten Pestokäse, Wasabikäse und grün marmorierten Kräuterkäse verwendbar,
  • E 160b Annatto (Bixin, Norbixin), für roten und grünen Pestokäse und
  • E 160c Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) für roten Pestokäse, zulässig.

Die Verordnung trat zum 06.11.2014 in Kraft.

Änderungen beim EU-Zusatzstoffrecht

Aromadicht und abbaubar: Eine neuartige Beschichtung macht Folien aus Bio-Plastik auch für Lebensmittel zu einem funktionellen und umweltfreundlichen Material. Bisherige abbaubare Kunststoffe schützen die Ware nicht ausreichend vor Gerüchen, Sauerstoff und Wasserdampf. Die neu entwickelten Biopolymere lösen dieses Problem, und sind dennoch kompostierbar: Außer Sand bleibt nichts übrig.

Bio-Plastik auch für Lebensmittel

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 22.10.2014 wurden zwei technische Aktualisierungen vorgenommen. Zum einen wurde Magnesiumchlorid für die Herstellung von Tafelwasser zugelassen. Zum Anderen sind die Vorschriften der Mineral-und Tafelwasser-Verordnung mit den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.115/2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern in Einklang gebracht worden.

„Ursprüngliche Reinheit von Mineralwasser“
Behr's Verlag