Samstag, 23. September 2023

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  • UV-C-LED-Licht zur Verringerung bakterieller Kontamination von Eiern nutzbar?

    Die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass in Deutschland regelmäßig
    mit dem Vorkommen von Campylobacter und seltener auch von Salmonellen auf den Schalen von Konsumeiern gerechnet werden muss. Neben der Bekämpfung des Vorkommens von Krankheitserregern in Legehennenbetrieben, können technische Verfahren helfen, die Zahl auf Eiern vorhandener Krankheitserreger zu reduzieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Forschungsprojekt „UVegg“ untersucht, ob die Behandlung von Konsumeiern mit UV-C-LED-Strahlung als zusätzliche Maßnahme geeignet ist, das Risiko für Lebensmittelinfektionen durch Salmonellen und Campylobacter zu verringern. Im Allgemeinen konnte in dem Projekt mittels UV-C-LED-Behandlung die Anzahl der künstlich aufgebrachten Bakterien auf Eioberflächen reduziert werden, allerdings abhängig von dem Verschmutzungsgrad und der bakteriellen Kontaminationsstufe. Im Projekt wurde gezeigt, dass UV-C-LED-Strahlung die Anzahl der Bakterien auf optisch sauberen bzw. geringfügig verschmutzten Eioberflächen reduziert. Höhere Verschmutzungsgrade und größere Mengen an Bakterien mindern den Effekt der UV-C-LED-Bestrahlung mitunter erheblich.

     

Neues zu Themen rund um HACCP

Mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 24.09.2014 wurden Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse veröffentlicht.

Im Allgemeinen Teil wurde die Definition des „bindegewebsfreien Fleischeiweißes“ (BEFFE) durch die entsprechenden Werte für sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch und fettgewebs- und sehnenarmes Schweinefleisch ergänzt.

Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse geändert

Nur 10 von insgesamt 21 Hackfleischprodukten schnitten im Test „gut“ ab, fünf Produkte wurden als „ausreichend“ bewertet. Unschön: Viele enthielten potenziell krankmachende Bakterien, darunter auch antibiotikaresistente Keime. Der Testsieger kommt von der Supermarkt-Bedientheke. Das beste abgepackte Produkt liegt nur knapp dahinter, es ist ein Biohackfleisch und mit 12 Euro pro Kilogramm eines der teuersten.

Aufgrund der Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Schaderregern ist beim gewerbsmäßigen Anbau von Beerenobstarten oftmals der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) hat daher Proben von Beeren, die von Januar bis August 2014 erhoben wurden, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Insgesamt wurden 178 Beerenobstproben auf 600 verschiedene Wirkstoffe analysiert.

Rückstände in Beerenobst

Im Dezember 2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Nach wie vor offen ist deren nationale Umsetzung. Betroffen davon ist insbesondere die Allergenkennzeichnung loser Ware. Seit Juli 2014 liegt ein entsprechender Entwurf einer „Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV, Stand 08.07.2014)“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor (siehe Food & Recht, September/2014, S.3).

Allergenkennzeichnung loser Ware weiter unklar
Behr's Verlag