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  • Stabiles „Ohne Gentechnik“-Wachstum

    Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) analysiert in einer Meldung die Umsatzentwicklung von Lebensmitteln mit „Ohne Gentechnik“-Siegel. Im Jahr 2022 ist der Umsatz mit „Ohne Gentechnik“-Produkten in Deutschland um rund 21 Prozent auf knapp 16 Milliarden Euro gestiegen. Bei Eiern war das Wachstum mit über 24 Prozent noch stärker.

    Zum großen Teil dürfte das laut VLOG mit inflationsbedingten Preissteigerungen zu erklären sein- aber nicht ausschließlich. Das erfreuliche Wachstum zeige, dass ‚Ohne Gentechnik‘ bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin hoch im Kurs steht. Auch wenn die Interpretation im Detail schwierig sei, zeigen die Zahlen in jedem Fall, dass ,Ohne Gentechnik‘ sich auch im Krisenjahr 2022 sehr gut entwickelt habe.

     

Neues zu Themen rund um HACCP

Die EFSA hat ihre wissenschaftliche Beratung zu Lebensmittelallergenen aktualisiert. Dem EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) zufolge ist die Prävalenz von Lebensmittelallergien schwer zu erfassen, da für einige geografische Gebiete kaum Studien vorliegen und zur Erhebung der Prävalenzdaten unterschiedliche Methoden angewendet werden. Werden Lebensmittel-Provokationstests als Diagnosekriterium zugrunde gelegt, liegt die geschätzte Prävalenz von Lebensmittelallergien in Europa ─ für Erwachsene und Kinder ─ bei rund 1 %.

Allergene in Lebensmitteln: Empfehlungen aktualisiert

Ab 13. Dezember 2014 traten neue Lebensmittel-Informationspflichten in Kraft. Das müssen Online-Anbieter für Lebensmittel nun beachten.

Wie jedes Jahr feiert man an Silvester nicht nur den Beginn eines neuen Jahres, sondern auch das Inkrafttreten neu beschlossener Gesetze. Eines, das die Anbieter für Online Lebensmittel betrifft, trat bereits Mitte Dezember 2014 in Kraft.

Online Lebensmittel: Was sich geändert hat

Am 13.12.2014 ist die geänderte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Auf vorverpackten Produkten sind die Angabe des Kaloriengehaltes sowie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle ─ in der Regel auf der Verpackungsrückseite. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden.

13. Dezember 2014: Neue Pflichtangaben für Lebensmittel

Durch die Änderung der AVV Lebensmittelhygiene im Rahmen der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts vom 20.10.2014“ (BAnz AT 07.11.2014 B2) wurde u. a. das Abstimmungsverfahren der Bundesländer bei der Prüfung von Gute Hygienepraxis- (GHP-) Leitlinien konkretisiert und ferner das Verfahren der Prüfung von DIN-Normen, die als GHP-Leitlinien gelten sollen, beschrieben.

Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen
Behr's Verlag