Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch Barcodes auf Verpackungen erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 und kann nicht als gleichwertig anerkannt werden. Dieses geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zu den Auswirkungen der transatlantischen Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (Ceta) hervor. Bei Abschluss eines Freihandelsabkommens sollen Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, weiterhin den EU-Vorgaben einschließlich der Gentechnikkennzeichnung entsprechen.
