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Bondi

(Newbie)

Guten Morgen,
seit einiger Zeit gab es die Diskussion, ob Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden sollten.

Der Hintergrund: die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E129) stehen im Verdacht, Hyperaktivität bei Kindern zu fördern. Auch vermuten Verbraucherschützer, dass sie Allergien und Krebs auslösen können. Bewiesen ist jedoch nichts. 2007 gab es eine Studie der britischen Universität Southampton, die einen Zusammenhang der hauptsächlich in Süßigkeiten, Softdrinks und Puddings zugesetzten Farbstoffe vorkommenden Farbstoffe beweisen soll, laut Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), 2008 gelang dies jedoch nicht hinreichend.

Trotzdem entschied sich das EU-Parlament nun für einen Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“, welcher ab heute auf den Verpackungen der Lebensmittel stehen muss. So sollen die Lebensmittelhersteller unter anderem in die Richtung "gelenkt" werden, anstatt künstlicher Farbstoffe lieber Frucht- und Pflanzenextrakte zu nutzen.

Ich finde es ja eigentlich ganz gut. Gerade weil man ja nicht weiß, ob diese Farbstoffe nun gesundheitsschädlich sind. Auf der anderen Seite aber die Kritik, dass hier Warnhinweise ohne wissenschaftlich belegte Risiken abgedruckt werden. Der Verbraucher wird vermehrt verunsichert.

http://www.theintelligence.de/index.php/wissenschaft/gesundheit/1129-warnhinweise-fuer-bestimmte-farbstoffe-ab-20-juli-pflicht.html

Was ist da Eure Meinung?

Viele Grüße,
Bondi
20.07.10, 09:35:05

LuxQM

(Member)

Soll mir recht sein.

Was mich interessiert in dem Zusammenhang: Welche VO wird es sein, bzw. ist es, die zu diesen Warnhinweisen verpflichtet?
20.07.10, 11:07:51

Druidelix

(Senior Member)

Wenn ich Lebensmittelhersteller sein würde, hätte ich bereits eine Umschulung beantragt. Selbst wenn ich gute Ideen für ein neues Lebensmittel hätte, es würde Jahre dauern bis es auf den Markt kommt. Ich glaube aber es würde gar nicht auf den Markt kommen, weil ich nicht wüsste, wie ich es genau deklarieren müsste.

Hier nur eine kleine Auswahl der Vorgaben, die ich in Abhängigkeit des Lebensmittels, was ich auf dem Markt bringen möchte zu berücksichtigen hätte.
  • Lebensmittelinformationsverordnung
  • Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
  • Nährwertkennzeichnungsverordnung
  • Losekennzeichnungsverordnung
  • Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen („Claims“)
  • Fertigverpackungsverordnung
  • Etikettierungsverordnungen
  • Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie

und nicht zuletzt das EG Zusatzstoffpaket FIAP (Food Improvement Agents Package) welches den Einsatz und die Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln regelt. Das Verordnungspaket ist mit Beginn 2009 in Kraft getreten und ab 2010 bzw.
2011 anzuwenden. Es umfasst vier Verordnungen
  • Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren
  • Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme
  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen


Um LuxQM`s Frage zu beantworten: FIAP ist letztendlich auch für die Kennzeichnung “kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen” verantwortlich.

Ich möchte den Verbraucher sehen, der bei der heutigen Kennzeichnungsflut noch durchblickt.

Und nicht nur das, ich behaupte mal, das selbst die Überwachungsbehörden so langsam den Überblick verlieren.

Dabei stehen im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode folgende wohlklingende Absichtsbekunungen:
  • Unser Leitbild ist der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Verbraucher. Diesem Ziel verpflichtet, werden wir die Lebensqualität der Verbraucher erhöhen, durch mehr Transparenz, Aufklärung, Rechtsdurchsetzung und dort, wo es nötig ist, auch mit mehr Rechten.
  • Das erzieherische Engagement der Eltern und eine frühe Aufklärung über richtige und gesunde Ernährung im Kindergarten und Schule sind entscheidende Faktoren. Die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen werden ausgebaut.
  • Wir werden eine transparente Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln durchsetzen
  • Sichere Lebensmittel haben für uns höchste Priorität. Wir wollen die Lebensmittel- sicherheit weiter verbessern, ohne den bürokratischen Aufwand zu steigern.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle bei einem wiederholten Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz veröffentlicht werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Lebensmittelkontrolle ist zu intensivieren.


BoEj, ich könnte mich stundenlang aufregen.... Das soll jetzt aber genügen. Sonst ist es wie beim Etikett. Das liest auch keiner mehr lachen

20.07.10, 21:05:55

LuxQM

(Member)

Na das wird ja witzig, denn konsequenterweise müssen ja dann die Speisekarten und Etiketten ebenso um die Angaben ergänzt werden, was aber bedeutet, dass alle Lagerbestände der noch nicht deklarierten Waren erst aufgebraucht werden müssen.
21.07.10, 17:35:50
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