Der heißersehnte Sommer ist nun endlich da, Deutschland schwitzt. Doch so wie man in Australien beim ersten Graupelschauer ehrfürchtig das Auto stehen lässt, sind die Deutschen ab der 30°C-Marke scheinbar schon mit ihrem Alltag überfordert. Den Eindruck hinterließ zu mindest mein letzter Besuch im Supermarkt.

Das Einkaufsverhalten des Einzelnen ist sehr unterschiedlich. Doch unabhängig davon, ob Sie Lebensmittel für den Eigenverzehr einkaufen, oder als Restaurantbesitzer,  Hotelier, Imbiss-Betreiber zur weiteren Verarbeitung und Verkauf  ordern, ist es gerade bei den sommerlichen Temperaturen wichtig einige Dinge zu berücksichtigen.

Durch unsachgemäßen Transport leicht verderblicher Lebensmitteln bei großer Hitze, durch falsche Lagerung oder unzureichende “Küchenhygiene”, können sich Lebensmittel mikrobiologisch verändern und nach dem Verzehr  zu Übelkeit, Erbrechen, Magenproblemen und evtl. auch Kopfschmerzen führen. Auch ein Klinikaufenthalt kann nötig werden und nicht selten kommt es zu Todesfällen. Über den witzig gemeinten Ausspruch: “Eine Salmonelle auf die Schnelle hat noch niemanden geschadet” kann der nicht mehr lachen.

Bei Temperaturen zwischen +7 und +40° C fühlen sich Salmonellen so richtig wohl und vermehren sich sehr schnell.Ginge man lediglich von einer einzigen Salmonelle in einem Lebensmittel aus, so würde sich diese innerhalb von 4 Stunden und 20 Minuten auf über 8.000 Salmonellen vermehren. Eine Lebensmittelvergiftung wäre die Folge.

Folgend ein paar Selbstverständlichkeiten, die ab und zu in Vergessenheit geraten.  So vermeidet Ihr Lebensmittelinfektionen!

Achtet beim Einkauf in den Sommermonaten mehr denn je auf die Qualität und Haltbarkeit der
Lebensmittel.

  1. Kein Hamsterkauf von  Obst und Gemüse, sondern nur so viel, wie voraussichtlich verbraucht wird.
    Lange Lagerung führt zu Vitaminverlusten und zum Verderb. Alternativen sollten in Erwägung gezogen werden: z. B. Trockenfrüchte und Tiefkühl- Gemüse.
  2. Insbesondere rohe und nicht erhitzte Produkte wie beispielsweise Geflügel, Fisch- und Fleischprodukte sollten nur in Kühlboxen transportiert werden. Große Discounter stellen solche Kühlboxen im Austausch zur Verfügung. Für den kleinen Einkauf zwischendurch genügt evtl. auch eine Kühltragetasche.
  3. Beim Einkauf darauf achten, dass aus den Kühlmöbeln nur Lebensmittel entnommen werden, die nicht bereits angetaut gewesen sind und dann wieder eingefroren wurden („Raschelprobe“). Kühlkapazitäten sind bei den Discountern teilweise begrenzt, sodass zu kühlende Produkte  über die Füllmarken von Tiefkühltruhen etc. gestapelt werden. In diesem Fall nur die tatsächlich gekühlten Produkte kaufen!
  4. Den Einkauf so planen, dass leicht verderbliche Produkte zum Schluss eingekauft werden, damit der Transport für diese Lebensmittel nicht unnötig lang andauert.
  5. Nach dem Transport Lebensmittel richtig lagern. Bananen und andere Südfrüchte gehören zu den kälteempfindlichen Obstsorten. Sie sollten nicht im Kühlschrank gelagert werden, sondern vorzugsweise in einem kühlen Vorratsraum oder auch einem für die Lebensmittellagerung geeigneten Keller (Wer kennt nicht die hässlich braunen Flecke auf der Banane).
  6. Kühlpflichtige Lebensmittel in die Kühlzellen einlagern.  Siehe dazu auch den Beitrag  Kühlen mit Hindernissen – was Sie beim Kühlen beachten sollten.

Liegt es am Ende doch an der Moral?

Written by Jörg Reimuth
Juli 12th, 2010

Von Belehrungen und Schulungen

Warum trägt der Showkoch im Fernsehen schwarze „Berufskleidung“, wo es doch unstrittig ist, dass man dies  in der Lebensmittelproduktion nicht tun sollte? Warum fasst die Bedienung unsere Gläser genau dort an, wo wir später unseren Mund ansetzen. Warum knetet der Bäcker den „Keks-Teig“ ohne Handschuhe, obewohl er ein Pflaster am Daumen trägt, wo doch jeder aus der Lebensmittelproduktion wissen sollte, dass dies nicht erlaubt ist. Warum wird die Basishygiene in der Praxis so oft missachtet?

An einem Mangel gesetzlicher Vorgaben kann es wohl nicht liegen. Schulungen sind verpflichtend und werden – zumindest zum Teil – auch nachgewiesen. Aber nicht jeder, der einen Führerschein hat, ist auch ein guter Autofahrer. Deshalb müssen die Hygieneschulungen im Gegensatz zum Führerschein auch jährlich aufgefrischt werden. Schnell kommt jedoch der Verdacht auf, dass diese Schulungen mehr als nötiges „Übel“, nicht als Chance gesehen wird, die Qualität der Produkte, und damit auch den Umsatz zu verbessern.

Woran liegt es also, dass diese Belehrungen und Schulungen oft nicht fruchten? Wir alle wissen, dass eine Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen/Schulungen, schriftlich nachzuweisen ist. Aber eben nur die Teilnahme. Der Begriff Teilnahme weist darauf hin, dass es sich bei der Belehrung nicht um eine reine schriftliche Belehrung handeln sollte. Dabei muss der Arbeitgeber die Belehrung nicht persönlich durchführen, er kann sie auch delegieren. Doch Achtung: Auch dann bleibt er dafür verantwortlich, dass die Belehrung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Trotzdem  gibt es immer noch viele Betriebe, die dieser Verpflichtung überhaupt nicht nachkommen.

Eine angemessene Schulung umfasst nicht zwangsläufig die Teilnahme an einem Kurs oder an einem Seminar. Nur die Erstbelehrung (nach Infektionsschutzgesetz § 43 Abs(1) ) ist durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt durchzuführen. Absatz (4) gleicher Rechtsquelle beschreibt die Wiederholungsbelehrung. Die Schulungen nach Anhang II Kapitel XII der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 können auch unter Zuhilfenahme  von Schulungsunterlagen, Broschüren, oder auch Literatur von Fachverlagen, Berufsverbänden oder auch „Gute Praxis Leitfäden“ durchgeführt werden.

Die Auswahl ist groß und das Passende für die individuellen Bedürfnisse herauszufinden ist nicht immer einfach. Der Behr’s Verlag berät und informiert gerne über sein Sortiment und darüber was speziell für den Betrieb an Schulungshilfen in Frage kommt.

Der Verbraucher wird zunehmend skeptischer und ist in der Tat mündiger als je zuvor. Qualitätsmängel (auch im Service) werden immer häufiger angesprochen. Der Gast entscheidet letztendlich ob er wiederkommt! Hinzukommt  – im Positiven wie im Negativen – die Mundpropaganda. Mitarbeiterschulung ist kein Luxus den man sich leistet, sondern eine Investition zur wirtschaftlichen und hygienischen Betriebsführung – eine Notwendigkeit.

Das Problem mit den Insekten…

Written by Jörg Reimuth
Juli 5th, 2010

… und wie man sie los wird.

JPW.-Peters, pixelioDer Blick auf die spärlichen Ölreserven im heimischen Tank führt uns den harten Winter noch einmal vor Augen. Wie wir uns alle erinnern, es war saukalt!  Die seit Generationen überlieferte Weisheit, dass es nach einem frostig, kaltem Winter im Frühjahr und Sommer weniger Insekten gäbe, weil der Frost dem Ungeziefer den Garaus gemacht hat, gehört wohl zu einem der häufigsten Irrtümer. Vielleicht versteckt sich dahinter auch die Sehnsucht,  sich ohne die lästigen und nervigen Fliegen, Wespen und Mücken in Biergärten, Eisdielen oder auch Kaffees  gemütlich zu machen und Speisen und Getränke in Ruhe zu genießen. Doch die Realität sieht anders aus: Kaum sitzt man vor der zuckersüßen Limonade, oder vor dem Mittagessen, da sind sie auch schon da, die Plagegeister. Damit ist die Theorie vom ungezieferfreien Sommer nach einem harten Winter widerlegt.

Warum ist das eigentlich so?

Vom Grundsatz her ist es schon richtig, dass Insekten bei Minus-Temperaturen durch Eiskristallbildung im Gewebe abgetötet werden können. Doch nicht allein der Winter und die niedrigen Temperaturen sind ausschlaggebend, sondern vielmehr wie und wo die Tiere überwintern. Insekten, die sich unterhalb einer Borke zum Überwintern einnisten, genießen beispielsweise eine gute Isolierung. Auch unter einer Schneedecke ist es im Verhältnis zur Umgebung wärmer. Ebenso ausschlaggebend für Vermehrung und Überlebensfähigkeit sind die Wetterbedingungen nach dem Winter, also dann wenn die Insekten „ausschwärmen“. Auch die Anpassung an den Lebensraum der Tiere ist nicht zu unterschätzen. Körpereigene Glyzerine und hohe Fettkonzentrationen in den Körperzellen verhindern, dass diese  bei Frost kristallisieren. Die Tiere fallen in eine Art Winterstarre, die sie gegen die Kälte schützt. Wird es wieder wärmer, werden diese Tiere wieder aktiv.

Also müssen wir uns  mit unseren Plagegeistern arrangieren?!

Nicht überall müssen Insekten bekämpft werden. Ihren natürlichen Lebensraum sollte man ihnen lassen. Insekten sind zuweilen nützliche Zeitgenossen. Vorbeugung ist deshalb der Bekämpfung  – wo immer möglich – vorzuziehen. In Einrichtungen der Lebensmittelverarbeitung haben Fliegen § Co. jedoch absolut nichts zu suchen. Haus- und Stallfliegen beispielsweise, die mit ihren saugenden und leckenden Mundwerkzeugen tierische und menschliche Abfallstoffe aufnehmen und verbreiten, können sehr schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Vom Ekel einmal ganz abgesehen.

Den lebensmittelverarbeitenden Bereich gilt es insektenfrei zu halten. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten mit denen man sich die „Plagegeister“ vom Hals halten kann, z. B. Insektengitter (auch Fliegengaze genannt) oder unterschiedliche UV-Lichtfallen. Der Erfolg ist nicht zuletzt abhängig von der Anwendung und vom Verhalten der Mitarbeiter. Schulen  Sie deshalb Ihre Mitarbeiter in der fehlerfreien  Anwendung dieser Maßnahmen.

Der Behr’s Verlag hält hierzu entsprechende Fachliteratur bereit. Schauen Sie doch auch im Hygiene-Forum vorbei. Dort können Sie Ihre „Problemsituationen“ beschreiben und Lösungsansätze diskutieren.

Zum Schluss zwei Beispiele aus der Praxis,  wie man es besser nicht machen sollte:

Die Insekten werden hier von einer  UV-Lichtfalle eliminiert, dessen Funktionsweise auf einer Lockwirkung von UV-Leuchtstoffröhren sowie teilweise Pheromonen basiert (abhängig vom Gerät). Eine Klebefolie stellt sicher, dass die Insekten nicht mehr im Bereich der Lebensmittelproduktion umherfliegen. Bei diesem Foto sieht man das gekippte Oberlicht, welches über keine Fliegengaze verfügt. Somit lockt man nicht nur die wenigen Insekten an, die sich „unbefugt Zutritt verschafft haben, sondern auch die aus dem Außenbereich durch das offene Fenster. Damit ist das Ziel verfehlt, denn die Kapazität einer solchen UV-Lichtfalle wird dem zu erwartenden Ansturm nicht gerecht werden. Deshalb gilt in jedem Falle: Alle zu öffnenden Fenster im Küchenbereich sind mit Fliegengaze auszustatten!

Bei diesem Beispiel werden die Insekten durch einen elektrischen Schlag getilgt. Auch hier dient UV-Licht als Lockmittel. Bei dieser Anwendung ist zu beachten, dass die Insekten nicht „zerplatzen“ und anschließend in Einzelteilen durch den Raum fliegen und evtl. Lebensmittel negativ beeinflussen. Die toten Tiere fallen oftmals in ein Auffanggefäß. Bei älteren Systemen kann es passieren, dass evtl. durch Luftzug diese Tiere aufgewirbelt werden und aus der Falle im Raum geschleudert werden. Deshalb sollte man den Standort bewusst wählen und auch die toten Tiere zeitig entsorgen.

Sie benötigen mehr Informationen zum Thema Schädlingsbekämpfung? – Der Behr’s Verlag hat die Antwort auf Ihre Frage!

Kühlen mit Hindernissen

Written by Jörg Reimuth
Mai 10th, 2010

Was Sie beim Kühlen beachten sollten !

Trotz der Relevanz funktionstüchtiger Kühlelemente zur Haltbarmachung leicht verderblicher Lebensmitteln, kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern beim Handling. Niedrige Temperaturen in Kühlmöbeln verlangsamen der Verderb von Lebensmitteln und sorgen somit für eine längere Haltbarkeit. Dies darf aber nicht alleinige Betrachtung beim Umgang mit zu kühlenden Lebensmitteln sein.

Neben unterschiedlichen Temperaturanforderungen für verschiedene Lebensmittel sind auch die regelmäßige Reinigung, ggf. Desinfektion sowie die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und auch die Bestückung von Kühlmöbeln Grundlagen eines guten Kühlmanagements.

Bei Kühlschränken ist darauf zu achten, dass Fleisch-, Geflügel und auch Fischwaren, im untersten Fach des Kühlschrankes gelagert werden. Milch- und Käseprodukte darüber. Ganz oben ist es sinnvoll angebrochene Speisen zu lagern. Gemüse gehört ins Gemüsefach. Auch wenn die Lebensmittel im Kühlschrank stehen, ist es erforderlich sie in geschlossenen Behältern zu lagern, um Verschütten, Vermischen, aber auch eine Übertragung der verschiedenen Gerüche zu verhindern. Sollte dies nicht möglich sein, dann sollten die Lebensmittel zumindest vollständig (beispielsweise mit lebensmittelgeeigneten Folien) abgedeckt werden.

AlufolieHinweis: Alufolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Folien könnten sich aufgrund von Lokalelementbildung auflösen. Weiterhin überprüfen Sie die Folie auf “Lebensmitteltauglichkeit”

Es ist empfehlenswert den Kühlschrank nicht zu „überladen“. Um eine optimale Kühlung zu erreichen, muss die kühle Luft zwischen den Lebensmitteln ausreichend zirkulieren können. Speiseöle, Kartoffeln und auch Brot gehören genauso wie geschlossene Konserven nicht in den Kühlschrank und beanspruchen zudem unnütz Platz.

Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit ihre Produkte auf Verderb und Mindesthaltbarkeitsdatum. Leicht verderbliche Lebensmittel zeitnah nach dem Öffnen verbrauchen. Es wird empfohlen den Kühlschrank bei Havarie (ausgelaufenes etc.) anlassbezogen zu reinigen, ansonsten einmal im Monat. Sollte der Kühlschrank über keine Abtaumöglichkeit verfügen, ist es angebracht den Kühlschrank nach Herstellerangaben abzutauen.

Haushaltskühlschränke erhalten eine Temperaturempfehlung zwischen 3 und 6 Grad Celsius. Es ist natürlich in jedem Fall abhängig welche Produkte gekühlt werden. Daher an dieser Stelle der Hinweis, dass die Angaben bezüglich der Kühlempfehlungen auf den Verpackungen Berücksichtigung finden sollten.
Während im Haushalt Lebensmittel mehr oder weniger gemeinsam gekühlt werden, ist der Lebensmittelunternehmer aufgrund der Möglichkeit einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Lagerung und Kühlung angehalten, diese nach Produktgruppen getrennt zu lagern und zu kühlen.

Der Kühlschrank selbst sollte regelmäßig auf seinen technischen und auch hygienischen Zustand überprüft werden. Lose Lackfetzen, poröse Gummidichtungen könnten Lebensmittel negativ beeinflussen.
Theoretisch ist vieles geregelt und die Arbeitsanweisungen vor Ort sehen überwiegend auch eine monatliche Reinigung ggf. Desinfektion von Kühlschränken vor. Dies sollte auch so realisiert werden. Auch das sauber halten von Kühlschränken dürfte eigentlich keine größeren Probleme mit sich bringen.

Folgende Bilder von Kühlschränken sind nicht gestellt. Die dort gezeigten Nahrungsmittel stammen auch nicht von Privathaushalten, sondern dienten der Abgabe während öffentlichen Großveranstaltungen.
Einer der häufigsten Fehler die man in der Praxis beim Handling mit Kühlschränken sieht, ist die fehlerhafte Bestückung. Lebensmittel werden nicht abgedeckt, und ohne die Grundregeln des Einräumens zu beachten, befüllt. Eine sinnvolle und erforderliche Produkttrennung findet oftmals nicht statt. Begründet wird dies meist mit Kapazitätsdefiziten bei der zur Verfügung stehenden Kühlfläche. Rohe, nicht abgedeckte Lebensmittel werden dabei nicht selten mit bereits zum Verzehr fertigen Produkten zusammen gelagert. Eine gegenseitige negative Beeinflussung von Lebensmitteln ist so vorprogrammiert. Die unterschiedlichen Temperaturanforderungen der einzelnen Lebensmittel können, wenn überhaupt, bei der gemeinsamen Lagerung nur ansatzweise eingehalten werden.
Gummidichtung Kühlschrank falsch bestückt Kühlschrank falsch bestückt

(Zum vergrößern der Fotos  auf das jeweilige Bild klicken)

Bei Umsetzung und Einhaltung eines guten Kühlmanagements sparen Sie nicht nur Geld, weil Sie u. U. weniger Lebensmittel verwerfen müssen, oder weniger Energie verbrauchen, sondern sie laufen auch nicht Gefahr, dass das Essen zurück kommt, sondern können davon ausgehen, dass der Kunde wiederkommt. Unabhängig davon ersparen sie sich auch Ärger und evtl. Bußgelder.

Rauchwolke über Deutschland

Written by Jörg Reimuth
April 20th, 2010

Über meine Rauchwolke ist kein Forschungsflugzeug vom Typ Dessau Falcon 20 E geflogen. Braucht es auch gar nicht, denn bei meiner „Rauchwolke“ handelt es sich um die im Vergleich zur Aschewolke harmlose Grillwolke mit angenehmen Düften nach Bratwurst, Steaks und anderen Grillspezialitäten.

GrillgutEs ist wieder soweit – in Deutschland wurde angegrillt.  Die Grillsaison ist eröffnet und Gelegenheit dazu wird es in den kommenden Monaten hoffentlich noch oft geben. Familienfeiern, Festivals, gemeinsame Fußballabende zur Weltmeisterschaft, oder einfach so.

Als selbsternannter „Bratwurst-Junkie“ bin auch ich diesem Schönwetter-Ritual verfallen und freue mich immer wieder aufs Neue, die erste selbstgegrillte Bratwurst genießen zu können. Neben der Auswahl des Grillguts nach individuell Geschmack und Belieben gibt es einige grundsätzliche Regeln, die man beim Grillen einhalten sollte, damit es ein rundum sorgloses Grillfest wird. Denn nicht nur im Hochsommer können sich Krankheitserreger auf Lebensmitteln vermehren, sondern bereits jetzt in der wärmer werdenden Übergangszeit ist dies durchaus möglich. Des Weiteren können beim Grillen Schadstoffe entstehen, die dann durch den Rauch auf das Fleisch übertragen und mit verspeist werden. Beide Risiken kann man durch verantwortungsvolles Handeln vermeiden bzw. reduzieren.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dazu bereits vor Jahren eine Information veröffentlicht, die sehr hilfreich ist und an dieser Stelle empfohlen wird:
Grillfest ohne Reue: Auf Hygiene und die richtige Zubereitung achten

Hält man sich an diese Regeln steht einem unbeschwerten Grillvergnügen nichts mehr im Wege. Vielleicht hat ja der ein oder andere von Euch noch wertvolle Tipps, wie man diese Regeln mit einfachen Mitteln umsetzen kann!?

Ich z. B. nutze als Unterlage für leichtverderbliche Salate das Unterteil einer Tortenglocke die man mit „Kühl – Akkus“ bestücken kann. Darauf bleibt der Salat länger gekühlt, frisch und schmeckt umso besser.
Wer hat weitere Tipps zum Grillen? Ich freue mich auf interessante Posts!

Jörg Reimuth

Ach Du dickes Ei,

Written by Jörg Reimuth
April 1st, 2010

unter gleichnamiger Überschrift gibt es im Hygieneforum des Behr’s Verlags bereits einen Eintrag. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat erhebliche Mängel bei der Eierkennzeichnung veröffentlicht. Ob bemalt, gefärbt oder aber hart gekocht. Gerade jetzt zur Osterzeit haben Eier Hochkonjunktur. Der Zeitpunkt der Berichterstattung ist sicherlich methodisch geschickt gewählt, doch unabhängig davon ist es nicht in Ordnung, wie die Kennzeichnungspflicht von Eiern vernachlässigt wird. Denn dies ist zweifelsohne nicht abhängig von der Osterzeit. Bei 39 % der angebotenen Eier werden Kennzeichnungspflichten missachtet. Auf Verpackungen muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum die Art der Haltung, z. B. „Bodenhaltung“ in Worten deutlich sichtbar aufgedruckt sein. Kauft man dagegen seine Eier an Marktständen als lose Ware, müssen die Hinweise zur Haltung, Haltbarkeit und Betrieb zusätzlich auf Schildern angegeben sein. Hier gab es eine Fehlerquote von nahezu 100%. Bei Supermärkten und auch Bioläden waren 35% zu beanstanden.

Der fehlende Stempel auf dem Ei inklusive fehlender Erläuterung auf der Verpackung war einer der Hauptgründe der Beanstandungen. Die Fehler im Einzelnen können im Eintrag im Hygiene Forum oder aber auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachgelesen werden. Mir geht es eher darum, wie man künftig dieses Problem beheben könnte, denn darüber wurde nichts berichtet. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Nach dem 18. Tag sind die Eier im Handel auf eine Temperatur von + 5°C bis + 8°C zu kühlen. Letztes Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen.

Wenn ich nun vom aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 28 Tage abziehe, dann weiß ich ungefähr, wann das Ei gelegt wurde. Doch in der Praxis sieht es ein wenig anders aus. Nicht selten sieht man im Supermarkt Kunden, die einzelne Eier aus der einen Verpackung entnehmen, um sie in die andere hineinzutun. Grund dafür sind oftmals beschädigte, oder aber auch schmutzbehaftete Eier. Kurzerhand wird schwuppdiwupp ein individueller „Eierkarton“ zusammengestellt. Ob die Haltbarkeit der unterschiedlichen Verpackungen dabei gleich ist oder nicht, wird nur selten berücksichtigt. Anhand des Stempels kann ich zwar erkennen ob das Ei aus ökologischer Haltung (Kennziffer 0), aus Freilandhaltung (Kennziffer 1), aus Bodenhaltung (Kennziffer 2) oder aus der Käfighaltung oder Kleingruppenhaltung (Kennziffer 3) stammt, das MHD oder Legedatum ist jedoch aus dem Stempel nicht ersichtlich.

Das wäre aber die einfachste und genialste Lösung des Problems. Das Legedatum auf das Ei zu drucken. Zusätzlich zum derzeit existierenden Stempel. Verpackung hin oder her, mit dem Legedatum auf dem Ei ist das Mindesthaltbarkeitsdatum für jedes einzelne Ei ersichtlich, schummeln mit der Verpackung geht dann nicht mehr. Dass dies durchaus keine Vision ist, zeigt uns die Praxis. Es gibt Einrichtungen, da wird dieses Prinzip schon seit Jahren mit Erfolg angewendet. Warum sollte dies nicht für alle möglich sein.

Die Diskussion dazu wird im Forum fortgeführt.

Ich wünsche allen ein frohes und vor allem schönes Osterfest.

Internorga 2010 – ein voller Erfolg

Written by Jörg Reimuth
März 25th, 2010

Internorga Hamburg Nach sechs Tagen gut besuchter Messe, mehr als  100 000 Fachbesuchern, unzähligen Gesprächen und Beratungen, war der ein oder andere Aussteller heiser und so manch einen Besucher qualmten die Füße. Am 17.03. schloss die diesjährige Internationale Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Konditoreien, die Internorga 2010. Insgesamt 1.105 Aussteller aus 28 Nationen präsentierten ihre Produktneuheiten in elf Hallen auf der Messe in Hamburg. Nahrungsmittel und Getränke, Hotel- und Gaststätteneinrichtungen, Großküchen-Einrichtungen, Kühl- und Gefriertechnik gehörten ebenso zum dargebotenen Sortiment wie Café- und Bareinrichtungen, Verpackungsmaschinen, Transportsysteme, Energietechnik, Automaten, Spülmaschinen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Bekleidung, Fachliteratur, Kassen- und Registriersysteme, Mobiliar für alle Gelegenheiten und vieles mehr.

Hat man im Vorfeld keine persönliche „Messeroute“ geplant, so wurde man leicht von der Vielfalt der Angebote überrollt. Im Folgenden kurz meine persönlichen Eindrücke, Messehighlights und -flops:

Als bekennender Nudelgourmet hat es mir der Pasta Kochautomat „MARCO“ von Spaghettissimo angetan. Ob"MARCO" Spaghettissimo Maccaroni zum Sofort-Verzehr oder als Take-away. Auf Knopfdruck gibt es jede Portion in nur 90 Sekunden. Anschließend mit Soße vermischen und fertig ist das Nudelmenü. Doch es geht noch schneller. Mit dem Pasta-1- Minuto-Kocher von sapori-Antichi, der in nur 60 Sekunden Nudeln von Null auf lecker produziert. Beide Produkte überzeugten verblüffend. Ob man so etwas wirklich benötigt, steht auf einen anderen Blatt, aber es funktioniert.

Pasta-1-Minuto

Im Außenbereich ist mir ein neuer Imbisswagen im Oldtimer-Look ins Auge gefallen. Die Roka-Werke präsentierten einen zusammen mit Airstream entwickelten Oldtimer-Imbisswagen nach amerikanischem Vorbild. Der neue Airstream Diner mit 5,3 m Aufbaulänge und 1,8 t zulässigem Gesamtgewicht basiert auf dem Modell Airstream 534 Europa. Das Fahrzeug bietet eine klassische Imbiss-Ausstattung für die Zubereitung von Würstchen, Pommes, Burger und den Ausschank von Getränken. Geräumig, praktisch und für mich leider unbezahlbar, aber genial in seiner Art. Der hat es mir schon angetan.

Oldtimer-Imbisswagen

Innenausstattung

Nie mehr Salmonellen-Infektionen durch Eier. Das verspricht „EGGcellent“ High-tech for food safety. Das Gerät, in demEGGcellent High-tech for food safety das Polluxieren, eine der Pasteurisation ähnliche Behandlung, erfolgt, heißt Pollux. Beim weltweit patentierten Verfahren werden rohe Eier an sowie in der Schale nachweislich salmonellenfrei (gilt auch für den Vogelgrippeerreger, das H5N1-Virus) gemacht. Dafür sorgt ein prozessorgesteuertes Beschwadungsverfahren mit natürlichem Wasserdampf, also kein Einsatz von Chemie oder Strahlen. Dadurch bleiben die Nährstoffe wie auch die Konsistenz der Eier erhalten. Das heißt, Eiweiß und Eigelb können nach wie vor getrennt werden und sind nicht geronnen. Die Garantie für die Wirksamkeit gibt das Zertifikat der SGS (Muttergesellschaft von Institut Fresenius, Taunusstein). Das Prüfinstitut hat nachgewiesen, dass die Salmonellen im Sinne der Hühnereiverordnung durch dieses spezielle Erhitzungsverfahren abgetötet werden. SGS hat das Zertifikat erteilt, das turnusgemäß rezertifiziert wird. Darüber hinaus haben sich Universitäten sowie deutsche Behörden mit der Wirksamkeit beschäftigt und bestätigen die Zulässigkeit. Für dieses Gerät sind mir spontan viele Einsatzmöglichkeiten eingefallen. Kliniken, Senioren- und Pflegeheime aber auch in der Hotellerie könnte ich mir dieses Gerät gut vorstellen, denn man kann damit noch viel mehr machen, als nur Eier salmonellenfrei.

Hygieneischer - Tür - Griff (HTG)Ob der gesichtete hygienische Türgriff, kurz HTG genannt den erwünschten Durchbruch erfahren wird, muss sich erst noch herausstellen. So einfach wie genial die Idee auch ist, so habe ich etwas Bedenken, was die Akzeptanz betrifft. Der Türgriff wird mit dem Unterarm bedient und verspricht das Öffnen und Schließen der Türen ohne Hände. Dank seiner abgerundeten Form, seiner Dichtung sowie das Fehlen von Schrauben und scharfen Kanten, soll er schnell und einfach zu reinigen sein. Dennoch stehe ich dem Produkt etwas skeptisch gegenüber. Geben wir aber auch diesem Produkt eine Chance und beobachten den Markt, wie der Griff angenommen wird

Bereits gut etabliert hat sich der mobile, berührungslose Händedesinfektionsspender „Steripower“. Gab es im letztenMobile Händedesinfektion vor den MessetoilettenJahr auf den Toiletten der Internorga aufgrund des überragenden Ansturms teilweise bereits gegen Mittag weder Seifenlotion zur Händewaschung noch Papierhandtücher zur Trocknung, war das Problem dieses Jahr gelöst. Auf nahezu jeder Toilette gab es die Möglichkeit einer Händedesinfektion. Steripower sei Dank. Der Aussteller hat seine mobilen Geräte großzügig verteilt und diese nach der Messe dann zum Messepreis abgegeben. Zweifelsohne gibt es noch viel mehr von der Messe zu berichten. Vielleicht war ja der ein oder andere von Euch vor Ort und konnte neue Eindrücke gewinnen. Lasst es uns wissen!

Zuwachs auf “Behr’s Premium

Written by Behr's Verlag
März 11th, 2010

“Hygiene in Großküchen” jetzt auch online

Das erfolgreiche Online-Portal “Behr’s Premium” geht in diesem Monat mit einem neuen Werk an den Start. “Hygiene in Großküchen” gehört ab Mitte März 2010 in die Reihe der Loseblattsammlungen von Behr’s, die für den Kunden auch im Netz zur Verfügung stehen.

Unter www.behrs-premium.de finden Sie nun insgesamt bereits 9 Werke aus den Bereichen Lebensmittelindustrie, Pflege und Gemeinschaftsverpflegung. Als Abonnent können Sie sich ganz einfach mit Ihrem Passwort einloggen! Mit Behr’s Premium werden Ihnen Fachbeiträge unterwegs bequem zugänglich, ohne dass Sie schwere Ordner wälzen müssen oder eine CD benötigen, Checklisten lassen sich direkt ausdrucken!


BehrsPremium

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Das Praxishandbuch „Hygiene in Großküchen“ liefert allen Verantwortlichen in Gemeinschaftsverpflegung und Hauswirtschaft praktische Hinweise und Anregungen zur Sicherstellung der Hygiene in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Das ideale Instrument zur Errichtung oder Optimierung Ihres HACCP-Systems, da kritische Punkte und entsprechende Maßnahmen bereits aufgezeigt sind – von der Warenannahme bis zur Speisenausgabe. Nutzen Sie die Umsetzungshilfen für die Praxis und erfüllen Sie spielend einfach die gesetzlichen Anforderungen des neuen Lebensmittelhygiene-Rechts!

Auf nach Hamburg zur Internorga 2010

Written by Jörg Reimuth
März 1st, 2010

Internorga_1Kaum ist die Grüne Woche in der Bundeshauptstadt vorbei, da steht schon das nächste Event vor der Tür. Die Internorga, als führende Fachmesse für Hotellerie und Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Bäckereien und Konditoren, zeigt  in Hamburg im März was in Zukunft im Außer-Haus-Markt gefragt sein wird. Und es stellt sich wie immer die Frage: “Lohnt es sich für mich?”

Was biete ich meinen  Gästen in Zukunft und wie gewinne ich neue Kunden? Das und vieles mehr  will die Internorga im Zeitraum vom 12. bis 17. März 2010 zum 84. Mal in insgesamt 11 Hallen mit ca. 1000 nationalen und internationalen Ausstellern seinem Fachpublikum präsentieren. Trotz Wirtschaftskrise ist das Investitionsklima in der Gemeinschaftsverpflegung überwiegend gut. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht unbedingt auf größeren Anschaffungen, sondern vielfach auf kleineren, dafür effektiven Promotion-Aktionen. Diese bieten sich zur Fußballweltmeisterschaft  dieses Jahr besonders gut an. Als ein Messe-Highlight ist für die Messe die sogenannte „Newcomer`s Area“ angekündigt, wo kleine und mittelgroße Unternehmen erstmalig ihre innovativen Produktpremieren darbieten.

Wie jedes Jahr wird es auf der Messe auch zahlreiche Standpräsentationen zu Groß- und Außerhaus-Verpflegung, Convenience-Produkte, Snacksortimente, Tiefkühlkost und auch Fertigmenüs, Fastfood, Diätlebensmittel, Milch- und Kaffeeprodukte, sowie Getränke aller Art geben. Neben der „Software“ wird auch jede Menge „Hardware“, in Form von Kücheneinrichtungen und Ausstattungen, als auch Küchentechnik, technische Anlagen und Maschinen dargeboten werden. Für die Hoteliers werden Hotel- und Gaststätteneinrichtungen, Kaffee- und Bareinrichtungen, Wäsche, Glas, Porzellan und Bestecke einen Schwerpunkt bilden.

Auch der Behr`s Verlag als Fachzeitschriftenverlag für Einzelbranchen der Ernährungswirtschaft zum Behrs Stand Wissensdienstleister für die Bereiche „Lebensmittel“, „Gemeinschaftsverpflegung“ und „Gesundheit“,mit seinen zahlreichen  Fachpublikationen zählt seit Jahren zum festen Bestandteil der Internorga und wird auch dieses Jahr mit Fokus auf die Bereiche  Gastronomie, Hotellerie und der Lebensmittelhygiene seine Publikationen auf der Internorga (Halle / Stand: B4.EG / 204) vorstellen und fachkundig Ihre Fragen beantworten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Behrs

Rauchen in der Gastronomie

Written by Jörg Reimuth
Februar 24th, 2010

Arbeitsplatz Lebensmittel

Trotz gesetzlicher Regelungen bleibt die Praxis auf Seiten der Gastronomen und Überwachungsbehörden weiterhin im Zigarettenqualm vernebelt!

Nach der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.Juli 2008  geht die Diskussion „ums Rauchen bzw. Nichtrauchen“ in die nächste Runde. Die Beschwerdeführer hatten damals  als Betreiber von Gaststätten und einer Diskothek in Baden Württemberg und Berlin gegen die landesgesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot geklagt und einen (Teil-)Erfolg für sich erzielt.

Rauchender BärDie anfängliche Freude der Gastronomen von „Einraumgastronomie“ wurde durch entgegenstehnde Einschränkungen getrübt. So legte das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsverkündung fest, dass bis zu einer Neuregelung zum 31.12. 2009, in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird. Der Gaststättenbetreiber darf das Rauchen gestatten, wenn er über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle nicht einschließt und wenn die Gaststätte in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte (zu der Personen unter 18 keinen Zutritt haben) gekennzeichnet ist.

Im „Ottonormalverbraucherdeutsch“ könnte diese von unseren Gesetzgebern bevorzugte Formulierung folgendes beinhalten: In einer Gaststätte die nur einen (Gast-)Raum zur Verfügung hat, welcher weniger als 75 Quadratmeter groß ist, kann das Rauchen dann erlaubt werden, wenn am Eingang ein deutlich erkennbarer Hinweis angebracht ist, dass es sich hierbei um eine Rauchergaststätte handelt, wo nur volljährige Zutritt haben.

Soweit so einfach, doch nun wird es kompliziert: Die vorgenannte Regelung greift nur dann, wenn der Gastronom über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen an Ort und Stelle nicht einschließt. Will heißen, dass ich meinem Gast als Gastronom keine zubereiteten Speisen an Ort und Stelle anbieten darf. Ist nun beispielsweise ein kaltes Würstchen mit fertigen Kartoffelsalat aus`m Eimer erlaubt? Mache ich das Würstchen warm (Zubereitung) ist es dann verboten? Bestellt der Kunde jedoch ein warmes Würstchen zum Mitnehmen, dann ist es ja nicht an Ort und Stelle und ist demnach wieder erlaubt?

Biete ich jetzt meinen Gästen Nachos an, darf ich das nur im kalten Zustand? Sobald ich überbackenen Käse dazu gebe, wäre es eine Zubereitung und schon an Ort und Stelle verboten? Also müsste ich meinem Gast empfehlen, die Nachos zum Mitnehmen zu bestellen. Wenn er dann diese trotzdem zum Bier und Zigarette isst, was dann? Um es auf die Spitze zu treiben. Sind Nachos mit Soße nun eine Zubereitung oder nicht? Wenn die Soße kalt ist vielleicht ja oder doch  nein? Wenn die Soße heiß ist, auf alle Fälle? Wir können dieses Spielchen  ad absurdum weiter führen.

Was versteht man denn nun unter „Rauchergaststätte, in der keine zubereiteten Speisen angeboten werden“?
Genau diese Frage wird u. a. auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundes und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen zur Thematik
Nichtraucherschutz und Gastronomie beantwortet. Dort heißt es:

Der Ausnahmetatbestand der „Rauchergaststätte“ bezieht sich auf die getränkegeprägte Gastronomie. Der Getränkeausschank muss also eindeutig im Vordergrund der Tätigkeit der Gaststätte liegen. Das Verabreichen der Speisen darf allenfalls begleitenden Charakter haben….

In der Praxis beziehen sich Lebensmittelkontrolleure auf die Frage um welche Lebensmittel es sich  denn nun handelt, wenn man über  „zubereitete Speisen“ im Sinne der Rauchergastronomie spricht, auf Kommentare zum Gaststättengesetz. Demnach zählen Buletten, warme und kalte Würstchen, aber auch Tatar oder Salate dazu. Auch Suppen, Frischwurst, Frischkäse, Speiseeis, Torten und ähnliche Backwaren gehören dazu. Dauerbackwaren wie Brezel, Salzstangen oder Brot fallen nicht unter den Begriff „zubereitete Speisen“.

Im vergangenen Jahr kam die Forderung  nach einem  europäischen  Nichtraucherschutzgesetz auf. Im November hatte das Europäische Parlament strengere Regelungen zum Schutz vor Tabakqualm gefordert. Ein EU-weites Gesetz sollte es nach dem Willen der Europaabgeordneten jedoch nicht geben.

Die EU-Gesundheits- und Sozialminister haben sich darauf geeinigt, in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2012 nationale Regeln zum Nichtrauscherschutz  zu erlassen.

Auf nationaler Ebene gibt es bereits seit dem Jahre 2007 verschiedene Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die -nicht zuletzt  bedingt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht- geändert wurden.

Aus dem Schutz der Nichtraucher hat sich bereits ein Kampf gegen die Raucher entwickelt. Dabei sind Raucher ebenso Opfer ihrer Sucht wie Nichtraucher Opfer des Zigarettenqualms. Ob sich auch hier die Praxis mit Gesetzen reglementieren lässt, die ohnehin bei Verstößen zu keinen Konsequenzen führt (und wenn dann nur vereinzelt) lässt sich bezweifeln. Warum dann das Ganze?