Auf nach Hamburg zur Internorga 2010

Written by Jörg Reimuth
März 1st, 2010

Internorga_1Kaum ist die Grüne Woche in der Bundeshauptstadt vorbei, da steht schon das nächste Event vor der Tür. Die Internorga, als führende Fachmesse für Hotellerie und Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Bäckereien und Konditoren, zeigt  in Hamburg im März was in Zukunft im Außer-Haus-Markt gefragt sein wird. Und es stellt sich wie immer die Frage: “Lohnt es sich für mich?”

Was biete ich meinen  Gästen in Zukunft und wie gewinne ich neue Kunden? Das und vieles mehr  will die Internorga im Zeitraum vom 12. bis 17. März 2010 zum 84. Mal in insgesamt 11 Hallen mit ca. 1000 nationalen und internationalen Ausstellern seinem Fachpublikum präsentieren. Trotz Wirtschaftskrise ist das Investitionsklima in der Gemeinschaftsverpflegung überwiegend gut. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht unbedingt auf größeren Anschaffungen, sondern vielfach auf kleineren, dafür effektiven Promotion-Aktionen. Diese bieten sich zur Fußballweltmeisterschaft  dieses Jahr besonders gut an. Als ein Messe-Highlight ist für die Messe die sogenannte „Newcomer`s Area“ angekündigt, wo kleine und mittelgroße Unternehmen erstmalig ihre innovativen Produktpremieren darbieten.

Wie jedes Jahr wird es auf der Messe auch zahlreiche Standpräsentationen zu Groß- und Außerhaus-Verpflegung, Convenience-Produkte, Snacksortimente, Tiefkühlkost und auch Fertigmenüs, Fastfood, Diätlebensmittel, Milch- und Kaffeeprodukte, sowie Getränke aller Art geben. Neben der „Software“ wird auch jede Menge „Hardware“, in Form von Kücheneinrichtungen und Ausstattungen, als auch Küchentechnik, technische Anlagen und Maschinen dargeboten werden. Für die Hoteliers werden Hotel- und Gaststätteneinrichtungen, Kaffee- und Bareinrichtungen, Wäsche, Glas, Porzellan und Bestecke einen Schwerpunkt bilden.

Auch der Behr`s Verlag als Fachzeitschriftenverlag für Einzelbranchen der Ernährungswirtschaft zum Behrs Stand Wissensdienstleister für die Bereiche „Lebensmittel“, „Gemeinschaftsverpflegung“ und „Gesundheit“,mit seinen zahlreichen  Fachpublikationen zählt seit Jahren zum festen Bestandteil der Internorga und wird auch dieses Jahr mit Fokus auf die Bereiche  Gastronomie, Hotellerie und der Lebensmittelhygiene seine Publikationen auf der Internorga (Halle / Stand: B4.EG / 204) vorstellen und fachkundig Ihre Fragen beantworten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Behrs

Rauchen in der Gastronomie

Written by Jörg Reimuth
Februar 24th, 2010

Arbeitsplatz Lebensmittel

Trotz gesetzlicher Regelungen bleibt die Praxis auf Seiten der Gastronomen und Überwachungsbehörden weiterhin im Zigarettenqualm vernebelt!

Nach der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.Juli 2008  geht die Diskussion „ums Rauchen bzw. Nichtrauchen“ in die nächste Runde. Die Beschwerdeführer hatten damals  als Betreiber von Gaststätten und einer Diskothek in Baden Württemberg und Berlin gegen die landesgesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot geklagt und einen (Teil-)Erfolg für sich erzielt.

Rauchender BärDie anfängliche Freude der Gastronomen von „Einraumgastronomie“ wurde durch entgegenstehnde Einschränkungen getrübt. So legte das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsverkündung fest, dass bis zu einer Neuregelung zum 31.12. 2009, in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird. Der Gaststättenbetreiber darf das Rauchen gestatten, wenn er über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle nicht einschließt und wenn die Gaststätte in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte (zu der Personen unter 18 keinen Zutritt haben) gekennzeichnet ist.

Im „Ottonormalverbraucherdeutsch“ könnte diese von unseren Gesetzgebern bevorzugte Formulierung folgendes beinhalten: In einer Gaststätte die nur einen (Gast-)Raum zur Verfügung hat, welcher weniger als 75 Quadratmeter groß ist, kann das Rauchen dann erlaubt werden, wenn am Eingang ein deutlich erkennbarer Hinweis angebracht ist, dass es sich hierbei um eine Rauchergaststätte handelt, wo nur volljährige Zutritt haben.

Soweit so einfach, doch nun wird es kompliziert: Die vorgenannte Regelung greift nur dann, wenn der Gastronom über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen an Ort und Stelle nicht einschließt. Will heißen, dass ich meinem Gast als Gastronom keine zubereiteten Speisen an Ort und Stelle anbieten darf. Ist nun beispielsweise ein kaltes Würstchen mit fertigen Kartoffelsalat aus`m Eimer erlaubt? Mache ich das Würstchen warm (Zubereitung) ist es dann verboten? Bestellt der Kunde jedoch ein warmes Würstchen zum Mitnehmen, dann ist es ja nicht an Ort und Stelle und ist demnach wieder erlaubt?

Biete ich jetzt meinen Gästen Nachos an, darf ich das nur im kalten Zustand? Sobald ich überbackenen Käse dazu gebe, wäre es eine Zubereitung und schon an Ort und Stelle verboten? Also müsste ich meinem Gast empfehlen, die Nachos zum Mitnehmen zu bestellen. Wenn er dann diese trotzdem zum Bier und Zigarette isst, was dann? Um es auf die Spitze zu treiben. Sind Nachos mit Soße nun eine Zubereitung oder nicht? Wenn die Soße kalt ist vielleicht ja oder doch  nein? Wenn die Soße heiß ist, auf alle Fälle? Wir können dieses Spielchen  ad absurdum weiter führen.

Was versteht man denn nun unter „Rauchergaststätte, in der keine zubereiteten Speisen angeboten werden“?
Genau diese Frage wird u. a. auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundes und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen zur Thematik
Nichtraucherschutz und Gastronomie beantwortet. Dort heißt es:

Der Ausnahmetatbestand der „Rauchergaststätte“ bezieht sich auf die getränkegeprägte Gastronomie. Der Getränkeausschank muss also eindeutig im Vordergrund der Tätigkeit der Gaststätte liegen. Das Verabreichen der Speisen darf allenfalls begleitenden Charakter haben….

In der Praxis beziehen sich Lebensmittelkontrolleure auf die Frage um welche Lebensmittel es sich  denn nun handelt, wenn man über  „zubereitete Speisen“ im Sinne der Rauchergastronomie spricht, auf Kommentare zum Gaststättengesetz. Demnach zählen Buletten, warme und kalte Würstchen, aber auch Tatar oder Salate dazu. Auch Suppen, Frischwurst, Frischkäse, Speiseeis, Torten und ähnliche Backwaren gehören dazu. Dauerbackwaren wie Brezel, Salzstangen oder Brot fallen nicht unter den Begriff „zubereitete Speisen“.

Im vergangenen Jahr kam die Forderung  nach einem  europäischen  Nichtraucherschutzgesetz auf. Im November hatte das Europäische Parlament strengere Regelungen zum Schutz vor Tabakqualm gefordert. Ein EU-weites Gesetz sollte es nach dem Willen der Europaabgeordneten jedoch nicht geben.

Die EU-Gesundheits- und Sozialminister haben sich darauf geeinigt, in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2012 nationale Regeln zum Nichtrauscherschutz  zu erlassen.

Auf nationaler Ebene gibt es bereits seit dem Jahre 2007 verschiedene Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die -nicht zuletzt  bedingt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht- geändert wurden.

Aus dem Schutz der Nichtraucher hat sich bereits ein Kampf gegen die Raucher entwickelt. Dabei sind Raucher ebenso Opfer ihrer Sucht wie Nichtraucher Opfer des Zigarettenqualms. Ob sich auch hier die Praxis mit Gesetzen reglementieren lässt, die ohnehin bei Verstößen zu keinen Konsequenzen führt (und wenn dann nur vereinzelt) lässt sich bezweifeln. Warum dann das Ganze?

Lasst Euch ent-täuschen!

Written by Jörg Reimuth
Februar 9th, 2010

Glibberschinkenimitat statt Kochschinken, Käseimitat aus Pflanzenfett statt Käse, Basilikum-Schmelzkäse-Mix statt Pesto. Zitronenkuchen ohne Zitrone. Oder lieber Krabbensuppe ohne Krabben, dafür mit Fischmuskeleiweis? Zum Nachtisch gibt es dann Vanilleeis ohne Vanille, dafür aber mit Vanillin oder Erdbeerjoghurt ohne Erdbeeren, dafür mit umso mehr zugesetzten Aromastoffen.

Apropos Aromen. Aromen sind von Natur aus in allen Lebensmitteln enthalten und verleihen ihnen ihren charakteristischen Geschmack und Geruch. Mit der Zeit verflüchtigen sie sich jedoch und das Lebensmittel schmeckt fad. Länger haltbaren Lebensmitteln werden somit Aromastoffe zugesetzt. Sie werden anfangs stark überaromatisiert, damit der Geschmack auch bis Ablauf der Mindesthaltbarkeit ausreichend wahrnehmbar bleibt. Die Folge ist eine Gewöhnung unserer Geschmacksrezeptoren an unnatürlich intensive Aromen, die in Verbrauchertests gegenüber den natürlichen Lebensmitteln bevorzugt wurden.

Abgesehen von abgestumpften Geschmacksknospen sollte der Verbraucher auch einen Blick auf die Art der Aromen werfen. Denn viele Lebensmittel enthalten nicht nur natürliche Aromen, die selbst aus Lebensmitteln wie z. B. Früchten gewonnen werden. Günstiger in der Herstellung sind naturidentische Aromen, die den natürlichen Aromen zwar chemisch gleich sind, dem betreffenden Lebensmittel (wie z. B. der Erdbeere) jedoch nie begegnet sind oder künstliche Aromen, die auch in ihrer chemischen Struktur vom natürlichen Aroma abweichen.  Beide werden synthetisch hergestellt, müssen aber nicht explizit als  solche gekennzeichnet werden. In der Zutatenliste  reicht der Begriff „Aroma“ aus.

Die Zeiten der Angstattacken von BSE-Steaks zu krebserregenden, durch Nitrofen verseuchten Eiern sind vorbei. Die modernen  Lebensmittelskandale drehen sich um die bewusste Täuschung der Verbraucher.

Die Vorschrift, dass bestimmte verpackte Lebensmittel festgeschriebene Nennfüllmengen haben müssen, ist bereits seit April 2009 außer Kraft getreten. Wir erinnern uns noch daran, dass Milch in Fertigpackungen zu 0,5 l; 0,75 l oder auch 1 l abgegeben wurde. Die meisten verbindlichen Vorgaben sind entfallen. Die Lebensmittelindustrie begrüßte diesen Schritt und begründete dies unter anderem damit, dass man dem steigenden Anteil an Single-Haushalten nun Rechnung trage, indem auch kleinere Verpackungen angeboten werden. In Wahrheit ist es jedoch so, dass die Füllmengen kleiner geworden sind während die Preise gleich bleiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits entsprechende Listen auf Ihrer Homepage zum „Verpackungsschwindel“ veröffentlicht. Neuestes Produkt im Regal ist die 200 g-Butter. Der altbekannte Satz: „bring mir mal’n Pfund Butter mit“ könnte also schon bald der Vergangenheit angehören.

Es lohnt sich also mehr denn je, genau darauf zu achten, ob es sich tatsächlich um das oft versprochene Schnäppchen handelt, oder doch eher um eine Mogelpackung.

Lasst Euch ent-täuschen!!!

Grüne Woche 2010

Written by Jörg Reimuth
Februar 2nd, 2010

Wo man kostspielig kostet und sich kostenlos informiert

Grüne Woche 2010Die Internationale Grüne Woche in Berlin ist die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. In diesem Jahr feiert die Berliner Veranstaltung ihren 75. Geburtstag, doch die Besucher der Messe bekommen davon wenig mit.  Häppchen werden nicht ausgegeben, sondern kosten wie im letztem Jahr zwischen 50 Cent und 2 €. Einen Sektempfang gab es             -zumindest für Otto-Normal-Verbraucher- auch nicht.  Statt dessen drängelten Menschenmassen sich durch die Hallen und informierten sich über Staubsauger und Zubehör, Industriekleber, Schuhputzutensilien und Massagegeräte. Auch vertreten waren die Parteien „Die Linke“ und „Die Grünen“. Spätestens jetzt wird sich der Leser fragen, von welcher Messe denn hier berichtet wird. Keine Angst Sie haben richtig gelesen.  Es geht um die Grüne Woche.BfR Standpräsentation

Neben den sachgebietsfremden Ausstellern gab es aber auch  jede Menge interessante Dinge zu sehen.  Verbrauchernah und informativ gab sich auch dieses Jahr das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dessen Standpräsentation aus meiner  Sicht wieder sehr gelungen ist und von mir das Prädikat „sehr gut“ bekommt.    Das Motto in diesem Jahr: „Lebensmittel – aber sicher“. Das Lebensmittel nicht nur der Ernährung dienen und das Auge bekanntermaßen mit isst, dass wissen wir alle.

Kulturen von Krankheitserregern

Dass Lebensmittel aber auch krank machen können, wird dabei gerne vergessen. Um es erst gar nicht dazu kommen zu lassen, präsentierte das BfR Tipps vom Einkauf bis hin zur Aufbewahrung und Zubereitung, insbesondere für leicht verderbliche Lebensmittel. An einem Labortisch konnte man Abbildungen mikroskopisch vergrößerter Erregerkulturen betrachten. Eine fotografische Meisterleistung, realitätsnah in Petrischalen eingebettet. Mit dem bereits aus vergangenem Jahr bekannten „Fehlerkühlschrank“ wurde spielerisch und praxisnah erläutert welche Lebensmittel im Kühlschrank wo und wie gelagert werden sollten.

Als kleine Erfolgskontrolle konnte man sein Wissen in einem kleinen Tests überprüfen. Erwachsene sowie Kinder – zur Belohnung gab es eine kleine Überraschung.

Auch sonst war für alle Altersstufen etwas dabei. Mitmachaktionen unter dem Motto Bewegung und Ernährung, Ernährungsphysiologische Beratung, Aktionen wie „FIT KID“, Ernährung von Kleinkindern, Schule und Essen, „cook@school“, „Unsere Klasse is(st) klasse !“, JOB&FIT oder auch Fit im Alter, zeigten die Vielfältigkeit der Aktionen rund um das Thema gesunde Ernährung aller Altersklassen. Mit dem Slogan „Cleveres naschen“ sollte das unbeschwerte genießen von Schoko-Momenten schmackhaft gemacht werden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Süßwaren stand hier im Vordergrund. Apropos Süßwaren, auch die Zuckerindustrie warb für ihr Produkt und vermittelte überzeugend, dass Zucker besser ist als sein Ruf.

Geflügel

Die Geflügelindustrie zeigte Flagge und faszinierte mit  dem eigentlichen Produkt ihre Kundschaft der Zukunft, auch wenn diese beim Anblick der Küken sicherlich  nicht  an die Verarbeitung der Tiere denken.  Weiterhin gab es interessante Hinweise zur Geflügelkennzeichnung ab Mai 2010.

Das waren nur einige Eindrücke aus meinem Rundgang von der Grünen Woche. Man kann diese Messe einfach nicht in einem Artikel zusammenfassen, man sollte sie einfach mal gesehen haben. Vielleicht sehen wir uns ja nächstes Jahr auf der Grünen Woche! Ich werde sicherlich da sein.

Was sollte man bei Kühlzellen beachten?

Written by Jörg Reimuth
Januar 8th, 2010

Räum- und Streupflicht in der Kühlzelle?

Es ist eisig in Deutschland. Das haben wir in den vergangenen Tagen und Wochen „bibberkalt“ miterleben dürfen. Verkehrschaos auf Autobahnen, Verspätungen und Ausfälle im Luft- und Bahnverkehr. Mensch und Maschine gegen arktische Kälte. Mitarbeiter im Lebensmittelbereich, hier insbesondere diejenigen, welche des Öfteren Kühlhäuser bzw. Kühlzellen aufsuchen (müssen), kämpfen aber nicht nur zu dieser Jahreszeit mit dem widrigen Klima und dessen Auswirkungen.

Nebel

Beim Betreten von Kühlzellen wird so manch einer vom kalten Nebel voll erwischt. Da die Sicht bei Nebel bekanntermaßen stark eingeschränkt ist, kann es passieren, dass man nicht sieht wo man hintritt und schon ist man auf dem Eis ausgerutscht. Die Folgen können fatal sein.

Eine Räum- und Streupflicht wie für Gehwege gibt es ohne Zweifel nicht in diesen Einrichtungen, doch der Lebensmittelunternehmer hat auch hier dafür zu sorgen, dass es zu derartigen beschriebenen Umständen erst gar nicht kommt.  Kühlmöbel – gleich welcher Art – müssen sich  in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.

Bildung von „Eiszapfen“ am Kühlaggregat oder Eis auf dem Fußboden der Kühlzelle können Zeichen defekter Kühlaggregate bzw. falscher Einstellungen sein, oder aber auch verstopfte Abwasserableitungssysteme als Ursache haben. Damit ist nicht nur die Kühlung und somit das Lebensmittel gefährdet, sondern auch der Arbeitsschutz (Ausrutschen, Sturz, Verletzung) ist nicht gewährleistet.

Weitere Hinweise für eine gute Hygienepraxis zur Kühlung:

Bei größeren Kühlmöbeln wie beispielsweise (begehbare) Kühlzellen beobachtet man häufig eine fehlerhafte Bestückung. Lebensmittel werden nicht abgedeckt, und – ohne die Grundregeln des Einräumens zu beachten – befüllt. Eine sinnvolle und erforderliche Produkttrennung findet oftmals nicht statt und Lebensmittel werden teilweise auf dem Boden der Kühlzelle gelagert. Begründet wird dies meist mit Kapazitätsdefiziten der Kühlfläche. Rohe, nicht abgedeckte Lebensmittel werden dabei nicht selten mit bereits zum Verzehr fertigen Produkten zusammen gelagert. Eine gegenseitige negative Beeinflussung von Lebensmitteln ist so vorprogrammiert.

Auch hier gilt es, wie für alle Kühlmöbel, durch korrekte Lagerung eine gegenseitige Kontaminationen zu vermeiden, Temperaturvorgaben einzuhalten und auf allgemeine Hygienemaßnahmen zu achten, um Mikroorganismen fern zu halten.

Die chemischen Gefahren wie z. B. die Möglichkeit austretender Kältemittel, oder aber Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmittel (auch fehlerhafte Lagerung) sind durchaus denkbar. Begehbare Kühlzellen werden zuweilen mit Handwinden (Hydraulikstaplern) befahren. Hier besteht die Möglichkeit, dass Lebensmittel sowohl in Kontakt mit Schmierstoffen (Fette/Öle) (chemische Gefahr) oder aber auch mit Splittern von Verpackungsmaterialien (physikalische Gefahr) kommen.

Der Countdown läuft…

Written by Jörg Reimuth
Januar 5th, 2010

…und schon bald leuchtet der unter Denkmalschutz stehende Funkturm auf dem Messegelände strahlend Grün über Berlin – und die 75. Internationale Grüne Woche beginnt.

Die Hauptstadt bereitet sich auf ein besonderes Messejubiläum vor. Die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, die Internationale Grüne Woche Berlin (IGW) 2010 findet vom 15. bis 24. Januar zum 75. Mal in ihrer 84jährigen Geschichte statt.

Partnerland der Jubiläumsveranstaltung ist Ungarn, das sich seit 1972 an der weltweit größten Verbraucherschau für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau beteiligt. Zum Auftakt der Messe wird sich das Global Forum for Food and Agriculture – Berlin 2010 mit den Themenkomplexen „Landwirtschaft und Klimawandel“ sowie „Ernährungssicherung“ beschäftigen. Zu den hochkarätigen Veranstaltungen des Forums zählen unter anderem der 2. Berliner Agrarministergipfel, das Internationale Agrarministerpodium, das Internationale Wirtschaftspodium sowie eine Vielzahl von Fach- und Regionalpodien. Rund 1.600 Aussteller aus über 50 Ländern präsentieren eine Leistungsschau aus allen Bereichen der Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und des Gartenbaus.

Die Internationale Grüne Woche (IGW) ist eine einzigartige Show die es zu entdecken und erleben gilt und eine Präsentation des Erfolgs. Mitten in Berlin können sie auf eine kulinarische Weltreise gehen. So kündigte Verbraucherschutzministerin Ilse Eigner die IGW an.

Insider haben sich den Termin der Grünen Woche bereits seit längerer Zeit fett in Ihrem Terminplan angestrichen und werden sich dieses Event nicht entgehen lassen. Aber auch für alle anderen kann die Grüne Woche zum Erlebnis der besonderen Art werden. Viele sind erst beim Besuch (im wahrsten Sinne des Wortes) auf den Geschmack gekommen. Hier ein paar Fotos aus dem Jahre 2009.

Internationale Gruene Woche (IGW) 2009

Weihnachtsmann in der Kritik

Written by Jörg Reimuth
Dezember 18th, 2009

Das hat er nicht verdient!

CIMG1336Santa Claus, Nikolaus, Fahter Christman, Sint Nikoloses, Père Noèl, Sinterklaas oder gar Weihnachtsmann. Weltweit kennen Kinder den pausbäckigen, gemütlichen Mann mit dem weißen, langen Bart, roten Mantel und schwarzen Stiefeln, der ihnen zur Weihnachtszeit Geschenke bringt.

Soll dieser Mythos nun bald der Vergangenheit angehören? In der Weihnachtsausgabe des  „British Medical Journal“ kriegt der arme, alte Mann gehörig eins auf die Mütze. Nach Worten des australischen Epidemiologen Nathan Grills ist der Weihnachtsmann ein übergewichtiger Trunkenbold mit riskantem Lebensstil.

Faul und viel zu dick hockt er in seinem Schlitten und kommandiert seine Rentiere herum, dabei sollte er sich doch besser mehr bewegen und das Fahrrad benutzen. Oder zu Fuß gehen, das sei viel gesünder. Die rundliche Figur führe dazu, dass junge Menschen Fettleibigkeit mit Fröhlichkeit und Heiterkeit gleichsetzen. Als weltweit bekanntes und geliebtes Symbol täte der Weihnachtsmann besser daran, ein gesundes, sportliches Image zu verkörpern. Kein Vorbild für die Jugend sei der Weihnachtsmann so die Ausführungen weiter. Der gutmütige Glücksbringer fröne nicht nur riskanten Extremsportarten wie Dach-Surfen und Kaminspringen, wobei er nicht mal einen Helm trägt oder angeschnallt ist. Schlimmer noch, auf Postkarten sei er bisweilen pfeiferauchend zu sehen! Für ein Kind könne dies nur bedeuten – er raucht, er ist bestimmt 99 Jahre alt, und er hat noch keinen Lungenkrebs! – kritisierte Grills.

Er infiziere die Kinder durch die Massen-Knuddelei womöglich auch noch mit der Schweinegrippe, wetterte der Forscher der angesehenen Monash-Universität. In manchen Ländern sei es sogar noch üblich, dem Weihnachtsmann Plätzchen und Weinbrand hinzustellen, was besonders schlecht für seine Linie sei. „Man sollte ihn eher dazu anhalten, sich die Karotten und den Sellerie mit den Rentieren zu teilen, die sie zum Fressen bekommen“, hält er dagegen.

Soweit zu den Ausführungen des „British Medical Journals“ welches in der Weihnachtsausgabe traditionsgemäß auch nicht ernst zu nehmende Beiträge veröffentlicht.

Hartnäckig hält sich dagegen seit Jahrzehnten das Gerücht, dass Coca-Cola diesen zur Weihnachtszeit überall Weihnachtsmannpräsenten Superstar aus werbetechnischen Gründen erfunden hat. Zumindest die Modefarbe „rot-weiß” passt zu den Firmenfarben von Coca Cola. Die Tatsache, dass keine andere Firma den Weihnachtsmann als Werbeträger so offensichtlich nutzt wie Coca-Cola, lässt vermuten, dass der Weihnachtsmann tatsächlich ein Angestellter aus Atlanta ist!

Zu seiner Verteidigung möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass der gute Mann um die Weihnachtszeit wirklich viel um die Ohren hat. Da sollte die eine oder andere Keks-Kalorie wirklich zu rechtfertigen sein! Und vielleicht bin ich auch nicht der Einzige dem aufgefallen ist, dass der Weihnachtsmann immerhin seit Jahren sein Gewicht hält. (Und wer kann das schon von sich behaupten?!) Damit ist er zumindest nicht das schlechteste Vorbild.
Eines jedoch ist die Wahrheit und ganz sicher kein Gerücht: genau aus diesem Grund entwickelte Coca-Cola 1982 die Light-Version des Erfrischungsgetränks – damit ihnen der Weihnachtsmann mit seinen Weihnachtsmann-Traummaßen als Werbefigur auch in Zukunft erhalten bleibt…

Ich wünsche allen ein gesegnetes, fröhliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2010

Ihr Jörg Reimuth

Belehrung, Schulung & Co.

Written by Jörg Reimuth
Dezember 15th, 2009

Arbeitsplatz – Lebensmittel: Das Infektionsschutzgesetz

Übertragbare Krankheiten beim Menschen vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern – diese Ziele verfolgt das Infektionsschutzgesetz.

Im achten Abschnitt regelt das Infektionsschutzgesetz u. a. den Schutz des Verbrauchers vor Infektionen, die über Lebensmittel übertragen werden können. Infektionskrankheiten können über Lebensmittel direkt (z. B. Salmonellen im Ei) oder indirekt (z.  B. Aufschnitt durch unsaubere Hände, die mit Salmonellen kontaminiert sind) übertragen werden. Daher sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit, gesundheitliche Voraussetzungen und zusätzliche Verpflichtungen für Personen festzulegen, die mit Lebensmitteln und Futtermitteln sowie Bedarfsgegenständen arbeiten.

Die in den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  geregelten gesundheitlichen Anforderungen an Personen im Umgang mit Lebensmitteln sollen verhindern, dass infizierte Personen über Lebensmittel andere Personen anstecken. Daher erhalten Personen, die an bestimmten (in §42 aufgezählten) Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Personen, mit infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, dürfen nicht beschäftigt werden. Treten nach Aufnahme der Tätigkeit Hinderungsgründe auf, sind die Betreffenden verpflichtet, dies dem Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich mitzuteilen.

Der §43 beschäftigt sich mit der Belehrung von Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit Lebensmitteln in Berührung  kommen. Ob berufliche Tätigkeiten im Lebensmittelhandwerk, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie, Cafeteria oder Freizeitaktivitäten in Vereinen – die Lebenssituationen in denen man mit Lebensmitteln in Berührung kommt ist vielfältig.

Das Infektionsschutzgesetz mit seinen §§ 42 und 43 ist nur eine rechtliche Grundlage neben Weiteren, welche sich mit der Belehrung und Schulung von Personen im Lebensmittelbereich beschäftigen.

Der Weg zum Gesundheitszeugnis

Written by Jörg Reimuth
Dezember 2nd, 2009

Arbeitsplatz – Lebensmittel: Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin

Gut drei Wochen ist es nun her, dass ich mich beim Gesundheitsamt zur Erlangung eines Gesundheitszeugnisses angemeldet habe. Die Dame am Telefon war freundlich und erklärte mir,  dass ich 25 Euro und einen gültigen  Lichtbildausweis mitbringen müsse.Gesundheitszeugnis

An der Anmeldung im Gesundheitsamt angekommen wurden meine persönlichen Daten vom Personalausweis in ein sogenanntes „Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln“ übertragen. Das musste es also sein, das begehrte Gesundheitszeugnis. Nachdem das Dokument ausgestellt wurde, zeigte man  uns (wir waren 13 Teilnehmer) einen Film. Der Film war gut gemacht, besonders mit dem jungen Mann der an einer Infektion erkrankt war und anhand seines Beispiels die weiteren Maßnahmen erläutert wurden. Ich dachte zunächst nur, dass es sich bei dem Infektionsschutzgesetz um  ein völlig neues Gesetz handelte, weil im Film immer vom neuen Infektionsschutzgesetz die Rede war. Nach dem Film erhielten wir weitere Informationen.  Wann wir die nächste Wiederholungsschulung  durch den Arbeitgeber erhalten und dass seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 weitere lebensmittelrechtliche Vorschriften erlassen wurden. Darunter z. B.  das Hygienepaket und die Lebensmittelhygieneverordnung.

Im Anschluss hatten wir dann  die Möglichkeit Fragen zu stellen. Wie so oft wollte aber keiner so recht den Anfang machen und so wurde am Ende jeder von uns noch einmal einzeln in ein Zimmer gerufen und  musste ein paar Fragen beantworten. Ob ich denn in den letzten Wochen Magen – Darm Beschwerden oder Durchfall hatte, ob ich an Tuberkulose, Typhus, Paratyphus, Cholera oder Hepatitis erkrankt sei. Ob mir bekannt sei, dass ich einmal an einer Salmonellose oder Shigellose erkrankt war. Ob ich an Allergien oder Hautauschlag leide. Nachdem meinerseits alle Fragen verneint wurden zahlte ich meine 25 €, erhielt eine Quittung und ging mit meinem Gesundheitszeugnis, welches mich nunmehr berechtigt, im Lebensmittelbereich zu arbeiten, nach Hause.

Irgendwie hatte ich mir mehr Informationen von dieser Belehrung versprochen, war aber auch froh, dass ich das benötigte Dokument nun in der Hand hielt. Da ich als Mitarbeiterin im Nahrungsmittelhandwerk tätig bin, interessiere ich mich für weitere Details der Lebensmittelhygiene und bin, nachdem ich im Internet gegoogelt habe, auf das HACCP – Hygiene – Forum  gestoßen.

+++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++   +++

Ein herzliches Dankeschön an Sabine, die uns ihre Eindrücke von der  Belehrung durch das Gesundheitsamt geschildert hat.

„Heiße Luft oder Papierhandtücher“

Written by Jörg Reimuth
Dezember 1st, 2009
Heißlufttrockner

Die Universität Westminster konnte kürzlich nachweisen, dass Heissluft-Handtrockner die Keimzahl auf der Haut drastisch erhöhen können. Es zeigte sich außerdem, dass eine Kontamination des Waschraums möglich ist. So führte in dieser Untersuchung der herkömmliche Heißlufttrockner zu einem Anstieg der Gesamtzahl von Keimen um bis zu 230 %, wobei die Keime in einem Umkreis von 0,25 Meter um das Gerät herum verteilt wurden. Bei neueren Heißluftgeräten, welche die Luft mit einer Geschwindigkeit von etwa 640 Metern pro Stunde ausstoßen, fanden sich Keime sogar in bis zu zwei Meter Entfernung. Dafür war der Anstieg der Keimzahl an den Händen etwas geringer, er betrug maximal 53 %. Als deutlich hygienischere Alternative erwiesen sich nach Aussage der Wissenschaftler Papierhandtücher. Hier sank die Gesamtzahl an Keimen um bis zu 78 %, auch eine Kontamination der Umgebung war nicht zu beobachten. Keith Redway von der Universität Westminster riet daher, an Orten, an denen die Hygiene eine große Bedeutung hat, wie etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, ausschließlich Papierhandtuchspender zu verwenden.

Ob in Restaurants, Hotels oder anderen öffentlichen Einrichtungen, ich bevorzuge grundsätzlich die Händetrocknung mit Papierhandtüchern.

Papierhandtuchspender

Wenn ich tatsächlich einmal einen elektronischen Heißlüfter vorfinde (bei dem  mir die Trocknung der Hände sowieso viel zu lange dauert) dann nehme ich mir aus der Toilette Papier mit und trockne mir damit die Hände ab. Ich bin scheinbar nich der einzige, der auf diese Idee gekommen ist, denn oft liegt dort wo Heißluft zum Händetrocknen zum Einsatz kommt,  mangels Abwurfbehälter, Papier auf den Fussboden herum. Diese Art der Entsorgung kann ich zwar nicht gutheißen, es ist aber ein Zeichen dafür, dass Heißluft zur Händetrocknung von vielen Menschen eher abgelehnt wird.

Ein weiteres Argument für die Nutzung vom Papiertüchern ist die Verbesserung von Tüchern und Spendern. Früher war es so, dass der Verbrauch von Papierhandtüchern sehr groß war, da Verbraucher oftmals mehrere Tücher aus dem Papierhandtuchspender “gezogen” haben. Durch neue Verfahren wurde dieses Problem gelöst, auch die Saugfähigkeit der Tücher wurde optimiert um den Verbrauch zu steuern.